Nein zu neuen Lärmschutzzonen

Binsfeld/Spangdahlem · Die vorgesehene Neufestsetzung der Lärmschutzzonen um die Air Base Spangdahlem hat zwar keine Auswirkungen auf den Fluglärm, dafür aber auf die umliegenden Orte. Davon betroffen ist vor allem Binsfeld, das unmittelbar an den Flugplatz grenzt und die weitere Entwicklung der Gemeinde gefährdet sieht. Einstimmig hat der Rat deshalb beschlossen, die geplante Änderung nicht hinzunehmen.

Als unmittelbarer Nachbar der Air Base Spangdahlem ist Binsfeld (Landkreis Bernkastel-Wittlich) von der geplanten Neufestlegung der Lärmschutzzonen besonders betroffen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Binsfeld/Spangdahlem. Ein wenig paradox ist es ja schon: Da investieren die Amerikaner weit mehr als 200 Millionen Euro in den Ausbau ihrer Air Base Spangdahlem, errichten neue Häuser, ein neues Krankenhaus, einen Kindergarten, eine Schule und vieles mehr, während im Umfeld die Militärmaschinen starten und landen. Wäre die Air Base im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland, so wäre dort aufgrund des Fluglärms wahrscheinlich selbst die Errichtung einer Telefonzelle problematisch.
Hoher Genehmigungsaufwand


Zu den Pflichten des Bundes gehört auch der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Und dementsprechend gibt es ein Fluglärmgesetz, das unter anderem die Schutzzonen um die Lärmquelle definiert.
In diesen Zonen geht es nur indirekt um Lärmschutz, vor allem aber um Einschränkungen bei der Ausweisung von Baugebieten und dem Bau von Altenheimen und Krankenhäusern. So gibt es drei Zonen, für die unterschiedliche Lärmgrenzen gelten: die Nachtschutzzone sowie die Tagschutzzonen 1 und 2. Und laut Fluglärmgesetz müssen diese Schutzzonen alle zehn Jahre überprüft und den für die Zukunft prognostizierten Lärmwerten angepasst werden. Genau das ist derzeit im Umfeld der Air Base geplant. Und genau das könnte für Binsfeld nach Auffassung der Gemeinde verheerende Folgen haben.
Denn laut dem vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz aufgrund des Bundesgesetzes vorgelegten Entwurfs zur Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs würde die Grenze der Lärmschutzzone 1 vom Ortsrand in Richtung Ortsmitte wandern. Und auch die Grenze der Lärmschutzzone 2 soll sich um einige hundert Meter nach Südosten verschieben, sodass am Ende nur noch ein ganz kleiner Teil der Gemeinde übrig bliebe, der komplett außerhalb dieser Zonen läge. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates, der im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens dazu aufgefordert ist, eine Stellungnahme abzugeben, wollen das nicht hinnehmen. "Mit der Neufestsetzung der Lärmschutzzonen sind zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für die Ortsgemeinde Binsfeld und ihrer Einwohner kaum noch möglich", heißt es in einem mehrseitigen Schreiben an den LBM, mit dem auf die Konsequenzen dieser geplanten Veränderung hingewiesen wird. So liegen beispielsweise in der neu geplanten Lärmschutzzone 1, für die besonders strenge Auflagen gelten, auch die Kita und die Grundschule.
Diese genießen zwar Bestandsschutz, jedoch befürchtet die Gemeinde, dass bei zukünftigen Modernisierungen, Erweiterungen oder Umbauten mit einem wesentlich höheren Genehmigungs- und Kostenaufwand zu rechnen ist. Was den Kindergarten betrifft, so wurde dort in den vergangenen Jahren bereits rund eine Million Euro investiert. Größere Umbauvorhaben sind in absehbarer Zeit also nicht zu erwarten. Jedoch hat Binsfeld nun die Sorge, dass diese "Investition in die Zukunft weitestgehend verpufft". Denn aufgrund der Ausweitung der Lärmschutzzonen 1 und 2 rechnet die Gemeinde mit Schwierigkeiten bei der Erschließung und Vermarktung neuer Baugrundstücke, sodass es zukünftig immer schwerer werden dürfte, junge Familien für Binsfeld zu begeistern.
Und auch die Überlegungen der Ortsgemeinde, sich um die Ansiedlung eines Seniorenheims zu bemühen, wären hinfällig, sollte die Behörde den Lärmschutzbereich in dieser Form festlegen.
Einstimmig hat der Gemeinderat deshalb in seiner Sitzung beschlossen, "in Anbetracht der hohen negativen Auswirkungen auf die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie die des unverhältnismäßigen Eingriffs in das grundgesetzlich geschützte Recht der kommunalen Selbstverwaltung" die Neufestsetzung der Lärmschutzzonen abzulehnen. Dass es tatsächlich gelingen kann, dadurch die gemäß Bundesgesetz geforderte Neufestsetzung des Schutzbereichs zu verhindern, glaubt man im Rat jedoch nicht. "Wir versuchen natürlich, den Verlauf der Lärmschutzzonen zu ändern", sagt Ortsbürgermeister Walter Faber.
"Doch wir wollen vor allem erreichen, dass wir überhaupt in eine Diskussion mit den Behörden kommen."
Denn wenn die Gemeinde durch diese Änderung schon derart belastet werde, dann müsse es dafür wenigstens einen Ausgleich oder eine Entschädigung geben. Und genau darüber müsse man reden.