Neue Gefahrenabwehrverordnung für Bitburg

Ab Mittwoch gilt in Bitburg die neue Gefahrenabwehrverordnung. Sie regelt, was in der Stadt verboten ist. Bei Verstößen gegen das Regelwerk drohen bis zu 5000 Euro Strafe - einen verbindlichen Bußgeld-Katalog gibt es jedoch nicht.

 Auf Schritt und Tritt aufpassen müssen Passanten in Bitburgs Fußgängerzone. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Auf Schritt und Tritt aufpassen müssen Passanten in Bitburgs Fußgängerzone. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

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