Neue Leitlinien der Zusammenarbeit

Biersdorf · Hinter den Kulissen haben sich die Politiker der Verbandsgemeinde Bitburger Land nicht nur darauf verständigt, dass Rainer Wirtz (CDU) Erster Beigeordneter wird. Eine schriftliche Vereinbarung regelt nun auch den Umgang mit der umstrittenen Sonderumlage.

Biersdorf. Es war ein Verhandlungsmarathon. Doch am Ende - nur wenige Minuten vor Beginn der Ratssitzung - hat sich nicht nur in der Frage, wer Beigeordneter des Bitburger Landes werden soll, ein Kompromiss gefunden. Ein Kompromiss, mit dem alle Fraktionen des Verbandsgemeinderats zufrieden zu sein scheinen. Auf folgende Punkte haben sich CDU, SPD, FWG, Grüne und FDP in einem Papier geeinigt, das dem TV vorliegt:
Fusion von Ortsgemeinden: Der neue Ausschuss "ländliche Entwicklung" schafft ein Anreizprogramm für freiwillige Zusammenschlüsse von Dörfern.
Windkraft: Es wird ein Solidarfonds aufgelegt.
Umlage: Der Fusionsvertrag wird nicht infrage gestellt - ebenso wenig wie die Regelungen, die die Sonderumlage betreffen: Laut Fusionsgesetz kann die neue VG zwischen 2015 und 2024 von den Gemeinden der alten VG Kyllburg zusätzlich zur gemeinsamen Umlage noch eine Sonderumlage (bis zu 2,5 Prozent) erheben. Begründet wird dies damit, dass die VG Kyllburg höher verschuldet war als Bitburg-Land. Sobald die Haushaltsabschlüsse der Alt-Verbandsgemeinden vorliegen, soll die Verwaltung die Höhe der zu erhebenden Sonderumlage errechnen und dies dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Falls eine Anpassung nötig ist, soll sie rückwirkend für das Haushaltsjahr 2017 erfolgen.
Die Gemeinden in der alten VG Kyllburg dürfen sich dennoch darüber freuen, dass sie nun rückwirkend zum 1. Juli 2014 davon profitieren sollen, dass die reguläre Umlage der neuen VG bei 43 Prozent liegt und damit deutlich niedriger als bisher (zuvor waren es 46,5 Prozent).
Besoldung: Weder Rainer Wirtz noch die CDU stellen einen Antrag auf höhere Besoldung des hauptamtlichen Beigeordneten.
Einigkeit: Zukunftsweisende Themen sollen fraktionsübergreifend angegangen werden.
Vertrauen: Das Dienstverhältnis von Bürgermeister und Beigeordneten ist von Vertrauen und Loyalität geprägt. kah

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