Abfall Neue Regelung beim Sperrmüll: Abfuhr künftig auf Abruf

Bitburg-Prüm · Jeder Haushalt kann im Eifelkreis Bitburg-Prüm bis zu vier von sechs angebotenen Terminen nutzen. Los geht es im Januar.

 Ab 2019 soll der Sperrmüll im gesamten Eifelkreis nur noch auf Abruf abgeholt werden.

Ab 2019 soll der Sperrmüll im gesamten Eifelkreis nur noch auf Abruf abgeholt werden.

Foto: Uwe Hentschel

Alte Matratzen,  abgenutzte Gartenstühl,  kaputtes Regal oder ausgedienter Kinderwagen: Irgendwann ist es so weit, dass man sich von Möbeln oder anderen sperrigen Gegenständen trennen muss. Bisher gab es im Eifelkreis zwei Termine pro Jahr dafür. Pech für die, die durch einen Umzug oder andere Umstände ihren Abfall loswerden möchten, wenn der nächste Sperrmülltermin noch in weiter Ferne liegt.

Ab dem kommenden Jahr gibt es da mehr Möglichkeiten für alle Haushalte. Wie der Zweckverband Abfallbeseitigung Trier, kurz A.R.T., mitteilt, können ab dem kommenden Jahr in jedem Haushalt vier Termine genutzt werden. Kirsten Kielholtz von der Pressestelle des Entsorgungsunternehmens erklärt, wie das System künftig funktionieren soll: „Es gibt alle zwei Monate eine Möglichkeit zur Sperrabfall-Abholung.“ Diese dürfe man aber nur nutzen, wenn man dies vorab am Abfall-Telefon angemeldet hat. „Nicht angemeldete Abfälle werden an diesen Terminen auch nicht mitgenommen“, sagt Kielholtz weiter.

Insgesamt gibt es also für jeden Haushalt sechs Termine zur Wahl, von denen  maximal vier genutzt werden können.

Eine weitere Änderung liegt bei der Menge der Abfälle. Bisher waren maximal zwei Kubikmeter zulässig, künftig sollen es fünf sein pro Sperrmülltermin. Die zulässige Menge basiere auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre in den Gebieten, die bereits mit diesem System arbeiten, erklärt Kielholtz. Dazu gehören die Stadt Trier und die Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich. Ab Januar 2020 sollen dieses System und die größeren Volumen auch für den Vulkaneifelkreis gelten.

Wie Kielholtz weiter sagt, haben die Kunden in den anderen Landkreises die Regelung sehr gut angenommen. Die Verfügbarkeit der Termine sei unproblematisch und die Touren meist erst kurz vor dem Start ausgebucht. Für die Kunden sei es auch vorteilhaft, dass die Wartezeiten auf den nächsten Termin verkürzt seien.

Aber auch für die A.R.T. hat das neue System Vorteile. „Die Abholung ist für uns wesentlich planbarer, da das maximale zu ladende Volumen im Vorhinein feststeht“, sagt Kielholtz.

Im Allgemeinen würden sich die Haushalte an die vorgegebenen Mengen halten. Es sei allerdings in Einzelfällen möglich bei Haushaltsauflösungen oder Baustellenabfällen, dass die Menge überschritten werden. Alles was nicht zum Sperrmüll gehöre, werde auch nicht mitgenommen bei der Abfuhr. Laut Abfallsatzung sei der so genannte „letzte Abfallbesitzer“ für die Entsorgung verantwortlich. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, so sei es laut Kielholtz eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit den Sperrmüllterminen nicht zurechtkommt oder doch größere Mengen entsorgen muss, der hat die Möglichkeit, an einem der Entsorguns- und Verwertungszentren der A.R.T. seine Sachen loszuwerden. Für Kleinmengen bis einschließlich 200 Kilogramm fällt eine Pauschale von 20 Euro an.

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