Neuer Fall in der Eifel

BAD MÜNSTEREIFEL. (red) Bei einem Wildschwein im Münstereifeler Wald bei Mahlberg wurde kürzlich die Schweinepest festgestellt. Aus diesem Grund wird ein gefährdeter Bezirk eingerichtet.

Ab sofort müssen die in diesem Bereich erlegten Wildschweine wieder zu der Wildsammelstelle nach Blankenheim gebracht werden, damit sie auf Schweinepest untersucht werden können. Darauf weist die Kreisverwaltung Euskirchen hin. Erst nach Feststellung eines negativen Untersuchungsergebnisses durch das Staatliche Veterinär-Untersuchungsamt in Krefeld kann die Freigabe erfolgen. Schweinehalter, die in diesem gefährdeten Bezirk ihren Betriebssitz haben, dürfen Schweine nur noch mit Genehmigung des Veterinäramtes transportieren. Über die Einzelheiten und Verhaltensregeln wird sich das Veterinäramt mit den betroffenen Jagdausübungsberechtigten und Schweinehaltern unmittelbar in Verbindung setzen. Eine entsprechende Tierseuchenverordnung wurde bereits erlassen. Als gefährdeter Bezirk wird ein Bereich mit folgender Grenzziehung eingerichtet: Stadt Bad Münstereifel: Ortsteile Arloff, Berresheim, Burscheid, Effelsberg, Ellesheim, Eichen, Eicherscheid, Esch, Escher Heide, Holzem, Houverath, Honerath, Hummerzheim, Hilterscheid, Hünkhoven, Iversheim, Kirspenich, Langscheid, Lanzerath, Lethert, Limbach, Mahlberg, Maulbach, Mutscheid, Neichen, Nitterscheid, Odesheim, Ohlerath, Reckerscheid, Rupperath, Rodert, Sasserath, Sasserather Heide, Scheuerheck, Scheuren, Schönau, Soller, Wald, Willerscheid, Vollmert, Schönau. Stadt Euskirchen: Ortsteil Kirchheim. Gemeinde Nettersheim: Ortsteile Bergrath, Buir, Holzmülheim, Tondorf.