Neuerburg: Windräder müssen Abstand halten

Neuerburg/Weidingen · In der Verbandsgemeinde (VG) Neuerburg bläst der Wind an vielen Stellen ausreichend stark für Windräder. Um die aber sinnvoll in der Landschaft zu verteilen, hat der VG-Rat festgelegt, welche Eigenschaften Flächen haben müssen, damit dort die Rotorblätter kreisen dürfen.

 Dieses Windrad im Kreis Trier-Saarburg scheint direkt neben dem Kirchturm aufzuragen – in der VG Neuerburg sollen aber mindestens 650 Meter Abstand zu Orten eingehalten werden. TV-Foto: Friedemann Vetter

Dieses Windrad im Kreis Trier-Saarburg scheint direkt neben dem Kirchturm aufzuragen – in der VG Neuerburg sollen aber mindestens 650 Meter Abstand zu Orten eingehalten werden. TV-Foto: Friedemann Vetter

Neuerburg/Weidingen. Sechs mal Sieben - was kommt dabei heraus? Sehr feiner Sand. So wie in dem Schülerwitz schüttet auch die Umweltplanerin Claudia Struth vom Bitburger Planungsbüro Isu vor dem Rat der Verbandsgemeinde (VG) Neuerburger, Eifelkreis Bitburg-Prüm, ihre Daten immer wieder durch verschieden feine Siebe. Bei der Sitzung des VG-Rates zeigt sie, wo sich Windräder nicht nur lohnen würden, sondern wo sie sich besonders lohnen würden. Denn in der Eifel bläst der Wind fast wie an der Nordsee. Um aber geradezu willkürlich in der Landschaft verstreute Rotoren zu verhindern, will die VG nur da Anlagen zulassen, wo die Voraussetzungen besonders gut sind - und deswegen das Planungsbüro Isu mit der Erstellung einer Potenzialanalyse beauftragt.
Dazu wurden alle ungeeigneten Flächen ausgesiebt, indem das Gebiet der VG in Bezug auf sechs Kenngrößen betrachtet wurde: Diese waren die Windhöffigkeit, also die durchschnittliche Windgeschwindigkeit übers Jahr, und mögliche Hindernisse durch Natur- und Umweltschutzvorschriften.
Außerdem wurden verschiedene einzuhaltende Abstände zu bebauten und unbebauten Ortslagen berücksichtigt und ebenso zu Wohnschwerpunktgemeinden, auch W-Gemeinden genannt. Entsprechend wurde auch mit Einzelgehöften verfahren. Schließlich wurde betrachtet, wie sich das Ergebnis ändert, wenn die geeigneten Flächen eine bestimmte Mindestgröße haben sollen.
Wie viel Potenzial hat die VG?


So wurde das Datenmaterialimmer wieder durchgesiebt: Doch selbst bei sehr feinen Maschen bleiben viele Flächen übrig: In einer Variante, bei der die Rotoren etwa einen Abstand von 800 Meter zu den Ortslagen einhalten (und 1000 Meter zu den W-Gemeinden), stünden beispielsweise immer noch 4,23 Prozent der VG-Fläche zur Verfügung, erklärt Struth dem Rat. Das wären immer noch deutlich mehr als die zwei Prozent, die die Landesregierung im Mittel in Rheinland-Pfalz bereitstellen will. Ganz so groß muss der Abstand aber trotzdem nicht sein, entscheidet der VG-Rat kurz darauf: Die Fraktionen von CDU, SPD, UBV, FDP und den Grünen hatten sich bereits im Vorfeld auf eine gemeinsame Beschlussfassung geeinigt. Matthias Lorig (CDU) liest vor der Abstimmung vor: So sollen geeignete Stellen eine Windhöffigkeit von 6,5 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe aufweisen und die Anlagen einen Abstand von 650 Metern zu Ortslagen halten. Bei den W-Gemeinden werden 1200 Meter festgelegt. Das beträfe die Gemeinden Körperich, Mettendorf, die Stadt Neuerburg sowie Sinspelt. Bei Einzelgehöften sollen sich die Abstände nach Lärmschutzverordnungen richten.
In Sachen Umweltschutz sollen neben den ohnehin ausgeschlossenen Naturschutzgebieten auch die europäischen Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) und die Kernzonen des Naturparks Südeifel frei von Windrädern bleiben. Und letztlich sollen die einzelnen Flächen mindestens 30 Hektar groß sein. Zwar gibt es zu einigen Details kritische Nachfragen durch Ratsmitglieder, vor allem von der Liste Lentes. Letztlich demonstriert der Rat seine Zufriedenheit mit dem Kompromiss aber durch die Annahme des Beschlusses. Das Planungsbüro Isu stellt jetzt die Flächen zusammen, die dem Ratsbeschluss entsprechend geeignet sind. Sofern die Planungsbehörden des Landes dem Ergebnis zustimmen, wird dann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.

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