Neuerburger Bürgermeisterin bleibt weiter in der Kritik - Privatmann stellt Dienstaufsichtsbeschwerde

Neuerburg · Hat Neuerburgs Stadtbürgermeisterin Anna Kling beim Abschluss eines Pachtvertrags für die geplanten zwei Windkraftanlagen "Auf Lindscheid" rechtswidrig gehandelt? Das glaubt Dieter Mertens, der bei der Stadt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie eingereicht hat.

 Trügerische Idylle: In Neuerburg gibt es weiterhin heftigen Streit wegen zwei Windkraftanlagen, die im stadteigenen Wald aufgestellt werden sollen. Foto/Archiv: Naturpark Südeifel

Trügerische Idylle: In Neuerburg gibt es weiterhin heftigen Streit wegen zwei Windkraftanlagen, die im stadteigenen Wald aufgestellt werden sollen. Foto/Archiv: Naturpark Südeifel

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In Sachen Windkraft kehrt in Neuerburg keine Ruhe ein. Gegen die Bürgermeisterin Anna Kling hat Dieter Mertens im März Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Stadt eingereicht. Der Neuerburger ist auch Mitglied im Vorstand des Vereins Gegenwind. Der Verein setzt sich dafür ein, die geplanten Windräder in den Neuerburger Wäldern zu verhindern.
"Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Kling richtet sich gegen die unserer Ansicht nach rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Pachtvertrags über die zu errichtenden Windkraftanlagen", sagt Mertens. "Nach den uns vorliegenden Informationen wurde der Vertragsinhalt nach der Abstimmung des Stadtrats verändert. Da sich die Stadt weigert, den Pachtvertrag offen zu legen, haben wir den Rechtsweg eingeleitet, um die Einsicht zu erlangen."
Zuständig für die Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Erste Beigeordnete der Stadt Neuerburg, Lothar Fallis. Er hat die Beschwerde nach Prüfung des Falls als unbegründet zurückgewiesen. Am Telefon wollte er sich nicht weiter dazu äußern, da es sich um ein noch laufendes Verfahren handele.
Die Kommunalaufsicht des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die ebenfalls eingeschaltet wurde, hatte Fallis gebeten, die Sache auch dahingehend zu prüfen, ob disziplinarrechtlich etwas zu beanstanden sei. Auch dafür konnte der Erste Beigeordnete keine Anhaltspunkte finden.Kein Fehlverhalten


"Nach Auswertung der Unterlagen und Stellungnahmen kommt die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass Frau Kling kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist und disziplinarrechtlich keine Konsequenzen zu ziehen sind", teilt Heike Linden, Pressesprecherin des Kreises auf TV-Anfrage mit.
Für Anna Kling ist damit der Fall erledigt. "Ich habe ein reines Gewissen. Der Fall ist sauber abgearbeitet. Dass es halt nicht jedem passt, ist eine andere Frage."
Mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist Dieter Mertens: "Die Zurückweisung durch den Ersten Beigeordneten erfolgte ohne plausible Begründung. Nicht beantwortet wurde unter anderem die Frage, ob die Stadtbürgermeisterin vor Vertragsunterzeichnung Vergleichsangebote eingeholt hat." Der öffentlich diskutierte Pachtzins liege bei weniger als der Hälfte der für vergleichbare Anlagen gezahlten Zinsen. Auch die Frage nach Nebenabreden zum Vertrag ist offen geblieben." Der Verein Gegenwind ist zwischenzeitlich ins Vereinsregister eingetragen worden. Erster Vorsitzender ist Enno Harms, Zweiter Vorsitzender Dieter Müller. Auch Dieter Mertens gehört dem Vorstand an.
Die Kommunalaufsicht prüft derzeit noch, ob eine Beanstandung nach Paragraf 121 Gemeindeordnung (siehe Extra) gerechtfertigt ist und inwieweit Möglichkeiten bestehen, den von der Bürgermeisterin unterzeichneten Vertrag aufzuheben. "Nach derzeitiger Aktenlage gehen wir davon aus, dass ein Fall des Paragrafen 121 nicht gegeben ist", sagt Heike Linden.Meinung

Deeskalation erwünscht
Schwer zu ergründen, ob die Initiative "Gegenwind gegen Wind (im Wald)" für eine Mehrheit der Neuerburger spricht - wo im vergangenen Jahr nur die Hälfte der Wahlberechtigten kommunalpolitisches Interesse zeigte und zur Abstimmung ging. Aber sie macht gewaltig Krach. Der ist, im demokratischen Prozess, legitim. Aber auch extrem belastend für die ehrenamtlich arbeitenden Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin. Und damit das Getöse nicht noch lauter wird, liegt es im Interesse der Stadt, klipp und klar darzulegen, dass sie beim Thema Windkraft formal alles richtig gemacht hat. Vielleicht genügt es da einfach nicht, dass der stellvertretende Bürgermeister der Bürgermeisterin bescheinigt, korrekt gehandelt zu haben. Selbst wenn es hundertmal stimmt. s.glandien@volksfreund.deExtra

§ 121, Gemeindeordnung Landesrecht Rheinland-Pfalz: Die Aufsichtsbehörde kann Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie Maßnahmen der Gemeindeverwaltung, die das bestehende Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie innerhalb einer von ihr bestimmten Frist aufgehoben werden. Sie kann ferner verlangen, dass das aufgrund derartiger Beschlüsse oder Maßnahmen Veranlasste rückgängig gemacht wird. Die beanstandeten Beschlüsse und Maßnahmen dürfen nicht ausgeführt werden.

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