Neun Monate ohne Bewährung

Prüm/Waxweiler/Gondenbrett · Das Amtsgericht Prüm hat einen 29-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Mitangeklagter muss wegen Beihilfe 2000 Euro Geldstrafe bezahlen.

Prüm/Waxweiler/Gondenbrett. Stille liegt über dem Verhandlungssaal des Amtsgerichts Prüm. Richter Felix Heinemann blickt in den voll besetzten Saal. Einige Besucher verfolgen die Urteilsverkündung sogar stehend. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der 29-jährige Hauptangeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat und verurteilt ihn deswegen zu neun Monaten Haft. Ein 24-jähriger Mitbeschuldigter wird wegen Beihilfe zu 50 Tagessätzen à 40 Euro, also zu einer Geldstrafe von 2000 Euro, verurteilt.
Der Prozess: Dem Urteil ging ein Marathon der Zeugenbefragungen voraus. Siebzehn Personen wurden befragt, davon allein sechs am gestrigen zweiten Verhandlungstag.
Auf die Befragung von sieben weiteren Zeugen wurde verzichtet. Zu klären war, ob der 29-Jährige im Januar in einer Disco in Waxweiler einen 20-Jährigen auf einem Parkplatz zunächst mit der Faust ins Gesicht schlug und ihm dann, als er bereits auf dem Boden lag, mehrere Tritte verpasste. Zuvor kam es bereits zu Streitigkeiten im Lokal. Ein Tritt des 20-Jährigen gegen das Auto, in dem der Beschuldigte saß, führte wohl zur Eskalation.
Der Mittäter soll währenddessen einen Freund des Opfers festgehalten haben. Im Prozess wurde zudem ein zweiter Vorfall vor dem Karnevalsfestzelt in Gondenbrett verhandelt, bei dem der 29-Jährige im Februar erneut einen Bekannten geschlagen haben soll (der TV berichtete). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren im Fastnachtsvorfall vorläufig eingestellt.

Die Befragungen: Mitunter mühevolle Kleinstarbeit bedeutete die Befragung der Zeugen für das Gericht. Manche Aussage zeigte nur minimale Unterschiede zu den vorangegangenen, andere unterschieden sich erheblich.
Während der 24-Jährige den Abend des Discobesuchs im Detail schilderte, verzichtete der 29-Jährige ganz auf eine eigene Aussage.
Das Urteil: Richter Heinemann sieht es als erwiesen an, dass es zum Faustschlag und Tritten in Richtung Rücken und Gesäß kam. Der Mitbeschuldigte habe offensichtlich einen Anteil an der Tat durch das Festhalten eines Dritten geleistet. Strafmildernd für den Hauptangeklagten habe sich die Gesamtsituation des Abends erwiesen. "In der Disco und mit dem Tritt gegen den Wagen ist er provoziert worden", erklärt er. Sein Vorstrafenregister und eine laufende Bewährungsstrafe sprächen gegen eine erneute Aussetzung zu Bewährung. "Wenn eine Bewährung läuft, dann muss man eben vorsichtig sein und darf sich nicht in eine solche Situation bringen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Verurteilten droht nun noch ein weiterer Prozess. Er soll das Opfer mit Drohungen zur Rücknahme der Anzeige gezwungen haben. Als der 20-Jährige dies bei der Polizei angab, wurde der 29-Jährige in Untersuchungshaft genommen.

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