NPD und Stadt Trier streiten ums Feuer
Trier · Darf die Stadt Trier der NPD verbieten, bei Demos mit Fackeln aufzumarschieren? Per Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht im Dezember 2014 die Zahl der Fackeln zunächst auf vier begrenzt. Gestern kam es zum Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung.
Trier. Mit einem "Fackelzug gegen den Asylbetrug" wollten der Trierer NPD-Vorsitzende Safet Babic und seine Getreuen am 19. Dezember durch Euren ziehen. Doch es gab Gegenwind aus dem Rathaus. "Kein Fackelzug durch Euren", meinten der damalige Oberbürgermeister Klaus Jensen. Das Ordnungsamt sprach ein Fackelverbot für den Protestzug aus, zu dem etwa 60 Teilnehmer gemeldet waren. Der Fackelaufzug störe die öffentliche Ordnung und könne bei den teils traumatisierten Flüchtlingen in der Eurener Unterkunft Angst und Schrecken auslösen, so die Begründung. Babic bewirkte dagegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier. Die Richter entschieden sich für einen Kompromiss. Das Fackelverbot wurde aufgehoben, die Zahl der Fackeln aber auf vier beschränkt.
Gestern kam es dann zur mündlichen Verhandlung, zu der Safet Babic sowie die Vertreter der Stadt Trier, Joachim Henn und Manfred Rosenkränzer erschienen. Babic erklärte, warum ein Fackelzug aus seiner Sicht sinnvoll sei: "Bei Dunkelheit würde die Demonstration sonst doch gar nicht auffallen." Und Angst vor den Flammen hätten die Flüchtlinge nicht.
Mit Geduld hörte sich der Vorsitzende Richter Heribert Kröger die folgenden politischen Ausschweifungen Babics an, dann wiederholten die Vertreter der Stadt ihre gegenläufigen Positionen. Nach einer Stunde schloss Kröger die Verhandlung und kündigte eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen an. f.k.