Jugendarbeit Nun ist Bitburgs Jugend am Zug

BITBURG · Die Satzung für das in Bitburg geplante Jugendparlament ist beschlossen. Jetzt werden noch Interessenten für das Gremium gesucht.

 Das Haus der Jugend ist direkter Nachbar des Bitburger Rathauses und kümmert sich federführend um die Gründung des Bitburger Jugendparlaments.

Das Haus der Jugend ist direkter Nachbar des Bitburger Rathauses und kümmert sich federführend um die Gründung des Bitburger Jugendparlaments.

Foto: Uwe Hentschel

Auch wenn die Teilnahme bei den bisherigen Präsenzveranstaltungen und Videokonferenzen im Vorfeld noch etwas mager war, so ist David Cuervo Müller überzeugt davon, dass das Angebot angenommen wird.

Entscheidend sei, dass das Ganze nicht zu strukturiert und daraus kein „Stadtrat Bitburg 2.0“ werde sagt der 22-Jährige aus Bitburg, der das Projekt angestoßen hat und nun gemeinsam mit Ann-Katrin Klankert und Torsten Hauer vom Haus der Jugend (HdJ) zum Vorbereitungsteam für die Einrichtung eines Jugendparlaments gehört.

Bereits im Februar 2020 hatte der Bitburger Stadtrat die zeitnahe Einrichtung eines Jugendparlaments beschlossen, gut 14 Monate später wurde dann schließlich die dafür erstellte Satzung abgesegnet. Was jetzt noch fehlt, sind ein Wahltermin und Bewerber. „Wir sind auf jeden Fall schon auf der Suche nach weiteren Jugendlichen, die sich für den Jugendrat aufstellen lassen möchten“, erklärt dazu Klankert. In den kommenden Tagen werde sie sich auch nochmal mit Bürgermeister Joachim Kandels treffen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Bei der Festlegung der Satzung hat sich das Vorbereitungsteam weitgehend an der des Arzfelder Jugendparlaments orientiert. Das Gremium soll aus maximal 13 Mitgliedern bestehen, die jeweils für eine zweijährige Amtszeit gewählt werden. Wahlberechtigt ist dabei jeder, der mindestens 14 ist, das 23. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Wie Klankert dazu vor wenigen Wochen in der Sitzung des Stadtrats erklärte, sei es sinnvoll, möglichst alle Stadtteile im Parlament vertreten zu haben.

„Jugendliche empfinden ihren Stadtteil oft eher als eigenes Dorf“, so die HdJ-Mitarbeiterin, weshalb es wichtig sei, den Fokus nicht nur auf die Belange und Interessen junger Menschen in der Kernstadt zu richten. Bei der Vorbereitung zur Einrichtung des Jugendparlaments wurde deshalb auch entsprechend vorgesorgt: „Ist ein Stadtteil nicht durch mindestens ein Mitglied vertreten, soll der Jugendrat eine Person im Alter zwischen 14 und 23 Jahren mit Hauptwohnung aus dem entsprechenden Stadtteil als beratendes Mitglied berufen“, heißt es dazu in der Satzung. Außerdem können und sollen auch Vertreter aus allen Bitburger Schulen als beratende Mitglieder berufen werden.

Sinn und Zweck des Jugendrats ist es, Anregungen und Wünsche junger Menschen aufzugreifen, um daraus entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dann gegebenenfalls an die zuständigen Stellen (Stadt, Stadtteile, Behörden, Verbände oder Organisationen) weitergeleitet werden.

Zudem sollen mindestens einmal im Jahr alle Bitburger Kinder ab dem siebten Lebensjahr sowie alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 23) zu einer Jugendversammlung eingeladen werden. Des Weiteren soll der Jugendrat jährlich mit einem festen Budget ausgestattet werden. Das sollen Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Konzerte oder aber Präventionstage organisiert werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort