Nutzlos oder hilfreich? Bitburger Stadträte diskutieren über Gefahrenabwehr-Verordnung

Bitburg · Verbotenes Plakatieren, aggressives Betteln, Verstoß gegen die Anleinpflicht - die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung, die bereits im Juni 2011 in Kraft getreten ist, soll die Handhabung solcher Vergehen für Ordnungsamt und Polizei vereinfachen. Einige Mitglieder des Stadtrats halten die Verordnung allerdings für nutzlos.

Bitburg. "Völlig unnütz" oder "Damit werden die Bürger gegängelt" - solche Aussagen hat die neue Gefahrenabwehrverordnung im Bitburger Stadtrat ausgelöst. Der TV hat nachgehört, was an der Verordnung, die anscheinend nichts Neues verordnet, dran ist.

Seit wann und warum gibt es die Verordnung?
Die "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in den Anlagen in der Stadt Bitburg" trat am 1. Juni 2011 in Kraft. Laut Stadtpressesprecher Werner Krämer soll sie dem Ordnungsamt und der örtlichen Polizei eine zusätzliche Rechtsgrundlage geben, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern oder zu ahnden.
Wie viele Verstöße und Ahndungen gab es seitdem?
Verstöße gegen die Verordnung werden nach Angaben der Stadt nicht separat erfasst. Am Beispiel des wilden Plakatierens weist die Stadt zwölf Anhörungen in 2011 und sechs Anhörungen in diesem Jahr aus. "In den meisten Fällen wurden Verwarnungen von 50 Euro erhoben. In seltenen Fällen mussten die Täter 100 Euro zahlen", sagt Krämer.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?
"Ist eine Anzeige eingegangen, gehen wir der Sache nach und geben dem Beschuldigten die Gelegenheit, sich in einer Anhörung zu äußern", sagt Werner Krämer. Dann wird geprüft, ob eine Ermahnung ausreicht oder ein Bußgeld auferlegt werden muss. Laut Satzung der Verordnung kann ein Bußgeld bis zu 5000 Euro erhoben werden.

Welche Inhalte hat sie?
Die Verordnung erfasst Ge- und Verbote, Vorgehensweisen zu Verunreinigungen und Umgang mit Tieren. Hier einige Beispiele:
"Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, seine Notdurft außerhalb von Toiletten zu verrichten."
"Auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen dürfen Zigarettenkippen, Getränkedosen, Tüten, Kaugummi nur dadurch entsorgt werden, dass sie in die dafür bestimmten Abfallbehälter geworfen werden."
"Der von einem Hund innerhalb der bebauten Ortslage verursachte Kot muss seitens des Hundeführers und Hundehalters unverzüglich ordnungsgemäß entsorgt werden."

Was sagen die Fraktionen?
Peter Wagner, CDU: "Die CDU war gegen die Einführung. Deren Nutzen und Ergebnis sind bisher nicht erkennbar. Dem gegenüber steht ein überflüssiger Verwaltungsaufwand. Die verantwortlichen und umsichtigen Bürger unserer Stadt brauchen kein bürokratisches Überwachungsinstrument dieser Art."
Willi Notte, Liste Streit: "Sicherlich will niemand in einer Stadt leben, wo sich die Bewohner wegen einer scharf interpretierten Gefahrenabwehrverordnung überwacht oder gegängelt fühlen. Andererseits hat die Verwaltung ohne diese Verordnung bei groben Regelüberschreitungen keine Handhabe gegen die Täter. Sinnvoll ist deshalb eine maßvolle Anwendung, bei der die Kosten niedrig bleiben."
Stephan Garcon, SPD: "Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt macht nur Sinn, wenn sie auch angewendet wird. Auch nach meiner Anfrage weiß ich immer noch nicht, ob die Verordnung angewendet wird, da darüber nichts dokumentiert wird."
Manfred Böttel, FBL: "Wir haben die Einführung der Verordnung initiiert und halten sie für sinnvoll." Gerade bei der Problematik der Anleinpflicht bei Hunden sei die FBL von vielen Bürgern angesprochen worden. "Das Regelwerk will die Bürger nicht zur Kasse bitten, sondern soll die Stadt bei solchen Vergehen reaktionsfähig machen. Das war vorher nicht der Fall."
Marieluise Niewodniczanska, FDP: "Schon der Titel klingt befremdlich und erinnert mich eher an Terror und Gefahr. Meiner Meinung nach ist das übertrieben. Wir haben doch gar kein Personal, um das alles zu kontrollieren."
Johannes Roß-Klein, Bündnis 90/Die Grünen, war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Was sagt die Stadt?
"Der Erfolg oder Nutzen bemisst sich nicht an der Zahl der ausgesprochenen Bußgelder, im Gegenteil: Wenn sie gut funktioniert, reichen mündliche Ermahnungen aus. Nur in Ausnahmefällen müssen Bußgelder ausgesprochen werden", so Krämer.

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