Nutzung von Brachen ausnahmsweise zulässig
Bitburg/Prüm · Aufgrund der extremen Trockenheit ist in Rheinland-Pfalz seit Mitte Juli die Nutzung der brachliegenden Flächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken zugelassen. Das teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit.
Die Regelung betreffe Brachen (Nutzungscode 062) und Feldränder (Nutzungscode 058) laut dem Flächennachweis Agrarförderung 2015, die als sogenannte ökologische Vorrangflächen angemeldet sind.
Damit sollen den von der extremen Trockenheit betroffenen Betrieben Möglichkeiten eröffnet werden, die Versorgung der Tiere sicherzustellen und Futtervorräte zu füllen.
Landwirte müssen im Umweltinteresse Brachflächen mit eingeschränkter Nutzung einrichten - eine Voraussetzung, um das Fördergeld ungekürzt zu erhalten. Diese Verpflichtung wird damit für Rheinland-Pfalz vorübergehend ausgesetzt. red