Oben Rotoren, unten Ungewissheit

Bitburg · Die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land ermittelt derzeit, wo geeignete Windkraftstandorte liegen. Die Entscheidung, den Flächennutzungsplan zu ändern, hat der VG-Rat jedoch vertagt. Zu viele Fragen sind noch offen. Darunter auch jene, ob - womöglich befangene - Ortsbürgermeister und Grundstücksbesitzer mit abstimmen dürfen.

Bitburg. Es sollte an diesem Sitzungstag darüber abgestimmt werden, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Diese Änderung ist notwendig, um in Bitburg-Land Platz für neue Windkraftanlagen zu schaffen. Doch dazu kommt es nicht.
Denn VG-Bürgermeister Josef Junk hat sich im Vorfeld der Sitzung mit den Vertretern der Fraktionen darauf verständigt, diese Abstimmung zu verschieben. Grund dafür ist die seitens der Kommunalaufsicht des Eifelkreises noch zu klärende Frage, inwieweit Mandatsträger, die entweder selbst geeignete Grundstücke besitzen oder aber als Ortsbürgermeister die Interessen ihrer Gemeinde vertreten, möglicherweise befangen sind und deshalb an der Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans gar nicht teilnehmen dürfen. In Neuerburg sind nach Auffassung der Verwaltung zwei Drittel der Ratsmitglieder befangen. (der TV berichtete). Wie viele es im Bitburger Land sind, ist noch unklar. Man wolle zunächst abwarten, wie die rechtliche Situation ist, um dann in einer späteren Sitzung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beraten, erklärt Junk. Abgestimmt wird also nicht, Diskussionsbedarf gibt es aber dennoch. Und im Mittelpunkt dieser Diskussion steht Reinhold Hierlmeier vom Trierer Planungsbüro BGH Plan, das von der VG damit beauftragt wurde, die geeigneten Windkraftstandorte im Bitburger Land zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Studie soll bis Ende des Jahres vorliegen und dann als Grundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans dienen. Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass dieses Ergebnis, nicht jedem gefallen dürfte, egal wie es ausfällt. Und dass das noch zu klärende Problem der Befangenheit längst nicht die einzige Sorge ist.
Was ist mit Vorverträgen?
Während Hierlmeier, aber auch die VG-Verwaltung die Gemeinden davor warnt, bereits jetzt mit potenziellen Windkraftbetreibern Vorverträge abzuschließen, sind andere, was diesen Ratschlag betrifft, eher skeptisch. "Wenn wir als Gemeinde keine Vorverträge mit den möglichen Betreibern abschließen, dann gehen diese zu den privaten Grundstücksbesitzern", meint beispielsweise Ingrid Penning, Orstbürgermeisterin in Idenheim. Für Stefan Göbel, Mitarbeiter der VG-Verwaltung, stellt sich dieses Problem allerdings weniger. "Die Gemeinden haben immer noch die größten Flächen, von daher sehe ich diese auch im Vorteil", meint Göbel. Schließlich sei auch den Investoren an möglichst großen Flächen gelegen.
Welche Abstände müssen eingehalten werden?
Der Entwurf der Planungsgemeinschaft Region Trier sieht vor, dass Windräder von Orten, die wegen ihrer Wohnqualität und Bedeutung für den Fremdenverkehr eine vorrangige Bedeutung haben, 1000 Meter Abstand halten müssen. In Bitburg-Land zählen dazu Baustert, Bettingen, Biersdorf, Dudeldorf, Echtershausen, Gondorf, Hamm, Hütterscheid, Oberweis, Rittersdorf, Wiersdorf, Wißmannsdorf und Wolsfeld. Bei den anderen Orten liegt die Abstandsregelung laut Hierlmeier im Ermessen der VG beziehungsweise Gemeinde, jedoch rät der Planer, mindestens 500 Meter Abstand einzuhalten.
Welche Ausschlussgebiete gibt es sonst noch?
Für Windräder grundsätzlich tabu sind Naturschutzgebiete, aber auch solche Flächen, wo nachweislich der Lebensraum geschützter Tiere (Vögel, Fledermäuse) gefährdet wird. Ebenfalls im Rahmen der Planung zu klären ist, welche Abstände zur Airbase Spangdahlem oder aber zum Bitburger Flugplatz einzuhalten sind. Letzteres hängt davon ab, inwieweit die Flugplatzpläne schließlich umgesetzt werden.Als besonders großes Problem könnte sich nach Einschätzung Hierlmeiers aber vor allem das Niederschlagsradar in Neuheilenbach erweisen. Dort müsse nämlich unter Umständen ein Abstand im Radius von bis zu 15 Kilometern eingehalten werden.
Wie können möglichst viele Gemeinden profitieren?
Der Antrag der Grünen-Fraktion, bei der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hinzuarbeiten, möglichst wenige, dafür aber große Flächen für Windkraft auszuweisen und im Rahmen eines Solidarpakts alle Gemeinden der Verbandsgemeinde zu einem gewissen Prozentsatz am Gewinn zu beteiligen, stößt auch beim Planer Hierlmeier auf Zustimmung.
Im Verbandsgemeinderat ist von der Bereitschaft zur Solidarität während der Sitzung jedoch wenig zu spüren. Zumal einige Gemeinden offensichtlich bereits in Verhandlungen mit Investoren sind.