Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Kreisumlage ab

Malbergweich · Auch in zweiter Instanz ist die Ortsgemeinde Malbergweich (Verbandsgemeinde Kyllburg) mit ihrer Klage gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm gescheitert: Die Verwaltungsrichter am Oberverwaltungsgericht Koblenz befanden die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2009 für rechtlich in Ordnung.

(neb) "Das bedeutet, dass das, was wir gemacht haben, in Ordnung war", zeigte sich Stephan Schmitz-Wenzel von der Bitburg-Prümer Kreisverwaltung zufrieden. Schon das Trierer Verwaltungsgericht war im November 2010 dieser Ansicht gewesen und hatte die Klage der Gemeinde abgewiesen.

Enttäuschung dagegen bei Bernd Spindler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kyllburg, der den Ort vor Gericht vertreten hatte: "Natürlich sind wir Realisten, aber dass sich die Ortsgemeinde mehr versprochen hat, ist auch klar." Er habe sich mehr Klarheit von den Koblenzer Oberverwaltungsrichtern gewünscht - "etwa, wie viel Prozent der Einnahmnen einer Ortsgemeinde zur eigenen Verwendung verbleiben sollte, damit sie tatkräftig kommunalpolitisch arbeiten kann".

Malbergweich hatte ursprünglich Klagge erhoben, weil der Ort im Jahr 2009 305 151 Euro an den Eifelkreis Bitburg-Prüm bezahlen musste - zu viel, meinte die Gemeinde. Sie wendete sich dabei gegen die progressive Form der Kreisumlage, nach der Gemeinden, die gemessen an ihrer Einwohnerzahl höhere Steuereinnahmen haben als der Landesdurchschnitt, prozentual mehr Umlage zahlen müssen als Gemeinden mit einem niedrigen Steueraufkommen.

Als eine dieser reichen Gemeinden musste Malbergweich einen höheren Umlagebetrag zahlen. Dafür musste die Gemeinde sogar Kredite aufnehmen - nach Ansicht der Klägerin ein Verstoß gegen die gemeindliche Selbstverwaltung. Dem folgten die Oberverwaltungsrichter allerdings nicht: Die Befugnis der Landkreise, durch eine progressive Staffelung des Kreisumlagesatzes überdurchschnittliche Steuerkraft einzelner Gemeinden teilweise abzuschöpfen, sei mit der gemeindlichen Finanzhoheit grundsätzlich vereinbar. Sie sei angesichts der insgesamt unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz erst dann nicht mehr hinnehmbar, wenn der Kreis mit ihr eigene Interessen willkürlich und rücksichtslos zu Lasten seiner Gemeinden verfolge. Dies sei im Eifelkreis allerdings nicht der Fall.

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