"Ohne Washington geht gar nichts"

BITBURG. Für eine erweiterte Nutzung des Flugplatzes Bitburg gibt es nach Auffassung des SPD-Bundestagsabgeordneten und Finanzstaatssekretärs Karl Diller noch erhebliche Hürden. Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVG) wolle erst zentrale Fragen gelöst sehen.

"Erste Hürde genommen" lautete die Schlagzeile eines TV-Berichts vom vergangenen Freitag. Darin berichtete ein erfreuter Michael Billen, Aufsichtsratsvorsitzender der Flugplatz Bitburg GmbH und CDU-Landtagsabgeordneter, über ein erfolgreiches Gespräch zwischen ihm, den Bundestagsabgeordneten Peter Rauen, Bernhard Kaster (beide CDU), Karl Diller (SPD) und Edmund Geisen (FDP) sowie Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Es gebe lediglich noch kleinere Kritikpunkte. Karl Diller sieht dies anders: "Unser Gespräch hat deutlich gemacht, dass die größten Schwierigkeiten noch zu überwinden sind." Der Minister habe erneut betont, dass man die Bedenken wegen der Einschränkung militärisch nutzbaren Luftraums und wegen des Fluglärms zurückstelle, der durch die An- und Abflüge kanalisiert werde. Neu war seine Bereitschaft, die Bedenken gegen eine Instrumentenflug-Genehmigung auch zurückzustellen. Doch sei dies verknüpft mit der Lösung folgender zentraler Fragen: Die US-Flugsicherungskontrollstelle in Spangdahlem dürfe zivile Flugzeuge von und nach Bitburg nicht nach den Regeln der US-Air-Force lotsen. Sie müsse sie nach der EU-Verordnung lotsen, sich dafür lizensieren und überprüfen lassen. Eine Nachfrage des BMVG beim US-Department of Defence in Washington, ob dies sich die US-Regierung vorstellen könne, sei nicht auf positives Echo gestoßen. Wenn die US-Streitkräfte nicht bereit seien, nach EU-Regeln zu lotsen, sei das BMVG auch nicht bereit, bei Unfällen in die Staatshaftung einzutreten. Es müsse geklärt werden, ob die Erwartung der Flugplatz Bitburg GmbH an die Streitkräfte, das Lotsen zum Nulltarif zu leisten, überhaupt rechtlich statthaft sei. Das BMVG habe das Konkurrenzverbot für staatliche Stellen angesprochen, wenn auf diese Weise private Dienstleister ausgeschaltet würden. "Die Hinweise des BMVG machen deutlich, dass ohne das Einverständnis Washingtons gar nichts geht. Falls Washington zustimmt, bleiben weitere schwierige Fragen zu lösen", fasst Diller zusammen. Die Regelung zwischen dem Flugplatz Mannheim und dem dortigen US-Airfield sei laut Ministerium vor der EU-Verordnung vereinbart worden und nur noch bis Juni 2007 gültig. Michael Billen bewertet Dillers Aussagen als "etwas überzogene Problemdarstellung". Das BMVG habe signalisiert, dass eine Lizensierung nach EU-Recht nicht zwingend erforderlich sei. Eine Überprüfung der Lotsentätigkeit der Amerikaner sei auch per Radar möglich. Zum Wettbewerbsrecht sagt Billen: "Wenn die Amerikaner es nicht kostenlos machen, dann bezahlen wir sie eben." Wenn die Genehmigung zum Instrumentenflug erteilt werde, liege die Haftung automatisch beim Bund. Die Antwort auf eine TV-Anfrage beim BMVG steht noch aus.

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