Opfer: Der Junge tut mir leid

Prüm · Zu drei Monaten auf Bewährung ist ein 26-Jähriger aus dem Oberen Kylltal verurteilt worden, weil er den Lebensgefährten seiner Mutter mit einem Spalthammer verletzt hatte. Dabei stand weniger die Tat an sich, sondern mehr die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Mittelpunkt der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Prüm.

Prüm. "Ich kann da absolut nichts mehr zu sagen", gibt der Angeklagte an, als er nach dem Tathergang gefragt wird. Es geht um den Rosenmontag in diesem Jahr. An diesem Tag soll er in der Garage des Hauses, in dem er damals zusammen mit seiner Mutter und deren Lebensgefährten wohnte, diesen mit dem Stiel eines Spalthammers (Axt zum Bearbeiten von Holz) am Kopf verletzt haben.
Diese Erinnerungsschwäche ist eine der Beeinträchtigungen, unter denen der 26-Jährige aus dem Oberen Kylltal leidet. Im Alter von 19 Jahren hatte er einen Arbeitsunfall, bei dem er erhebliche Hirnverletzungen erlitten hatte. Etwas sagt er dann doch zu dem Vorfall. Dass er sich bedrängt gefühlt habe, und dass er niemanden Verletzungen zugefügt hat.
Langsame, stockende Sprache


Staatsanwalt Hans-Peter Hemmes fragt genau nach. Er möchte wissen, inwieweit der junge Mann seinen Alltag organisiert. Der gepflegt wirkende Angeklagte mit dem dunklen Kurzhaarschnitt spricht langsam, stockend, als würde er nach Worten suchen. Er erzählt, dass er mittlerweile getrennt von seiner Mutter und deren Lebensgefährten lebt, seinen Haushalt alleine bewältigt und wieder seinem erlernten Beruf nachgeht.
Mehr zu den Ereignissen am Rosenmontag kann der Lebensgefährte der Mutter sagen. Er spricht von einem Streit, in dessen Verlauf der junge Mann immer aggressiver und ausfallender wurde. Dabei habe dieser seine Mutter angegriffen und zu Boden geworfen. Der Zeuge betont aber, dass es der Angeklagte mit dem Spalthammer nicht auf ihn, sondern auf das Auto der Mutter abgesehen habe. "Der Junge tut mir leid." Er schildert auch, dass der 26-Jährige einen ganz geregelten Tagesablauf braucht und mit jeglichen Abweichungen von der Routine überfordert ist. Die Mutter berichtet, dass es öfter Streit gegeben habe, da ihr Sohn sich selbst als gesund betrachte. Ähnlich äußert sich der Betreuer, der sich seit drei Wochen um den jungen Mann kümmert. "Es fehlt ihm das Bewusstsein für sein Störungsbild."
Bei ihren Plädoyers folgen Verteidiger Ralf Mathey und Staatsanwalt Hemmes den Angaben des Sachverständigen Dr. Michael Lammertink, der den Angeklagten als vermindert schuldfähig, aber nicht als schuldunfähig einstuft. Richter Heinemann verurteilt den 26-Jährigen zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er eine sozialpsychiatrische Betreuung in Anspruch nehmen und eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.