Kommunalentwicklung Ortsgemeinde Ehlenz prüft rechtliche Schritte wegen fehlerhafter Kanalplanung

EHLENZ · Seit mehr als 13 Jahren wartet die Ortsgemeinde Ehlenz darauf, dass ein Fehler bei der Kanalplanung endlich behoben wird. In diesem Jahr könnte sich daran etwas ändern. Also vielleicht.

 Bei der Kanalisation in Ehlenz im Einmündungsbereich der Straße Großenberg in die Hauptstraße wurden Fehler gemacht. Bekannt, aber noch nicht korrigiert ist das bereits seit 2006.

Bei der Kanalisation in Ehlenz im Einmündungsbereich der Straße Großenberg in die Hauptstraße wurden Fehler gemacht. Bekannt, aber noch nicht korrigiert ist das bereits seit 2006.

Foto: Uwe Hentschel

Die Sitzungsprotokolle der vergangenen fast anderthalb Jahrzehnte sprechen für sich. Und den Anfang macht dabei das Protokoll der Ehlenzer Gemeinderatssitzung im Oktober 2006. Darin teilt der damalige Bürgermeister dem Rat mit, dass das zuständige Ingenieurbüro aus Trier über die Probleme bei der Oberflächenwasserbeseitigung innerhalb der Ortslage informiert worden sei.

Wie bereits wenig später seitens der Gemeinde vermutet und einige Zeit später schließlich durch eine Untersuchung bestätigt wird, ist dem Büro beim Bau der Kanalisation im Bereich von Hauptstraße und Großenberg ein Planungsfehler unterlaufen. Was zur Folge hat, dass es bei Starkniederschlägen immer wieder zu Überflutungen der umliegenden Grundstücke kommt.

Das Problem ist also erkannt, der Verantwortliche bestimmt. Die VG Bitburg-Land sichert der Gemeinde zu, sich um das Problem zu kümmern und dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Damit ist das Thema vorerst abgehakt. Zumindest taucht es in den Sitzungsprotokollen für einige Jahre nicht mehr auf. 2015 dann das große Comeback. Aus der VG Bitburg-Land ist nach der Fusion mit Kyllburg zwischenzeitlich die VG Bitburger Land geworden.

Und deren Bürgermeister Josef Junk informiert den zwischenzeitlich bereits zwei Mal neu gewählten Gemeinderat in Ehlenz über den aktuellen Planungsstand. „Eine fachliche Überprüfung der bekannten Problemstellen ist erfolgt, dem seinerzeitigen Planungsbüro wurde mit Fristsetzung Zeit zur Äußerung zu den festgestellten Mängeln gegeben“, heißt es dazu im Protokoll.

Ab dann zieht sich das Thema wie ein roter Faden durch die weitere Sitzungschronik der Ortsgemeinde. Konsequent wird seitens der Verwaltung über den Sachstand berichtet und seitens der Gemeinde eine zeitnahe Behebung des Problems gefordert. „Die Mitglieder des Ortsgemeinderates bitten nochmals ausdrücklich, die nunmehr zehnjährigen Bemühungen endlich zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen“, heißt es beispielsweise in der Niederschrift vom März 2017. Und im September 2018 wird im Protokoll vermerkt: „Dem Rat ist sehr daran gelegen, dass die Angelegenheit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode abschließend erledigt wird.“

Das ist es der Verbandsgemeinde auch. Doch offenbart sich wenig später ein weiteres Problem. Wie die Verwaltung im April 2019 mitteilt, weigert sich die Haftpflichtversicherung des Ingenieurbüros, die Kosten für die Beseitigung der Mängel zu übernehmen. Der Grund: Der Schadensfall ist nach Auffassung der Versicherung inzwischen verjährt.

Die Geduld der Gemeinde ist inzwischen am Ende. Es folgen weitere Sitzungen. Dann kommt Corona und lähmt das öffentliche Leben. Vorher aber gibt es noch eine vorerst letzte Sitzung des Gemeinderats. In dieser wird den Ratsmitgliedern seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass man einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Der soll sich nun um die juristische Klärung des Sachverhalts kümmern. Das ist gut. Und bestimmt auch nicht voreilig. Nur was wird aus dem Kanal?

„Wir werden das auf jeden Fall in diesem Jahr noch angehen“, verspricht VG-Bürgermeister Junk auf Anfrage und verweist auf rund 200♦000 Euro, die dafür im Haushalt der VG bereits eingeplant und vom Rat auch genehmigt seien. Und die Umsetzung dieser Maßnahme sei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wie Junk erklärt, sei sich das Ingenieurbüro seiner Verantwortung durchaus bewusst, nur weigere sich eben die Versicherung, für den Schaden aufzukommen. Der Bürgermeister hofft nun, die juristische Angelegenheit in einem Vergleich klären zu können. Das würde der VG ein womöglich langjähriges Verfahren ersparen und garantieren, dass sie zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommt.

Ob es dazu in der nächsten Ehlenzer Gemeinderatssitzung mehr zu berichten gibt, hängt ein Stück weit auch von der Hartnäckigkeit der Corona-Pandemie ab. Aufgrund der Kontakteinschränkungen und Hygienevorgaben sind derzeit nämlich alle Ratssitzungen bis auf weiteres abgesagt. Ob für den Ehlenzer Gemeinderat mit der Rückkehr zur Normalität also auch die Rückkehr zu einem alten Problem verbunden sein wird, lässt sich derzeit nicht sagen.

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