OVG-Urteil: Kreisumlage für Malbergweich ist rechtmäßig

Malbergweich/Koblenz · Im Streit um eine Kreisumlage hat die Gemeinde Malbergweich (Eifelkreis Bitburg-Prüm) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz eine erneute Niederlage hinnehmen müssen.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm habe 2009 die Umlage in Höhe von 305 000 Euro erheben dürfen, teilte das OVG am Montag in Koblenz mit. Dem Dorf mit weniger als 400 Einwohnern sei in dem Jahr ein "nennenswerter Teil" Steuergeld übrig geblieben, auch strukturell unterfinanziert sei es nicht, befanden die Richter. Die Gemeinde hatte dagegen argumentiert, mit dieser und anderen Umlagen würden ihre gesamten Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich abgeschöpft.

Damit hat sich Malbergweich vergeblich durch mehrere Instanzen geklagt. Die Revision hat das OVG laut einem Sprecher nicht zugelassen. Gegen diesen Beschluss könnte sich die Gemeinde aber beim Bundesverwaltungsgericht zur Wehr setzen.

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