Pächter auf verbotener Pirsch

Das Amtsgericht Prüm hat einen niederländischen Revierpächter zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Der Grund: Besitz und Benutzung eines verbotenen Nachtsichtgeräts in Auw-Wischeid. Ein ehemaliger Waidkollege hatte den 60-jährigen Rentner angezeigt.

Prüm. (fpl) Wer in Deutschland ein Nachtsicht- oder Nachtzielgerät besitzt oder gar auf sein Gewehr montiert, macht sich strafbar, auch wenn er keinen einzigen Schuss abfeuert: Diese speziellen Zielfernrohre sind verboten. Genau darum geht es in der lebhaften Verhandlung gegen einen 60-jährigen Niederländer vor dem Amtsgericht Prüm. Der Mann hat das Revier in Auw-Wischeid gepachtet und in der Nähe seinen Zweitwohnsitz. Der Vorwurf gegen den Jäger: In der Zeit von April bis Dezember 2009 soll er mehrfach mit einem solchen Gerät auf die Pirsch gegangen sein. So lautet jedenfalls die Zeugenaussage eines ehemaligen Jagdkameraden, der auch für den Angeklagten im Revier Arbeiten verrichtet hat. Mittlerweile gehen sie nicht mehr gemeinsam auf den Ansitz: Die Männer haben sich überworfen. "Mit dem haben Sie Streit?", fragt Amtsrichter Franz-Josef Triendl nach. Antwort des Angeklagten: "Der mit mir!"

"Nur aus Rache" sei er deshalb angezeigt worden, sagt der 60-Jährige. Zwar gibt er den Besitz des Geräts zu, will aber nie damit in Deutschland auf die Jagd gegangen sein. Sein Problem: Die Polizei hat das Gerät nach der Anzeige bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt - auf eine Waffe montiert.

Der Angeklagte gibt an, er habe das Gerät erst drei Tage vor der Durchsuchung nach Deutschland gebracht, um es anschließend zur Jagd nach Rumänien mitzunehmen.

Verbotenes Nachtsichtgerät im Schlafzimmer



Der erste Zeuge widerspricht: Er habe das Gerät schon oft gesehen, auch vorher. Thorsten Amsel, Anwalt des Angeklagten, will es genauer wissen: "Kennen Sie den Waffenschrank? Wo steht der?" Antwort des Zeugen: "In Wischeid, im Schlafzimmer." Amsel: "Wo?" Antwort: "Links um die Ecke."

Amsel lässt sechs Entlastungszeugen aus der Deckung kommen: alle Landsleute des Angeklagten, alle Jagdfreunde - und dessen 54-jährige Lebensgefährtin. Gleichlautender Tenor der Befragten: Von einem Nacht-sichtgerät habe man bestenfalls einmal etwas gehört, gesehen haben will es niemand.

Das wird dann Richter Triendl zu viel: "Wenn wir hier fünf gehört haben, können wir ja vielleicht auf den sechsten Holländer verzichten." Einen aber lässt Amsel doch noch hereinbitten. Frage des Richters: "Was können Sie uns dazu sagen?" Antwort: "Nix." Selbst der Verteidiger findet am Ende die Aussagen der angeblichen Entlastungszeugen "etwas dünn".

Das hilft wenig, denn ein ehemaliger Jagdaufseher, der mittlerweile auch nicht mehr viel mit dem Angeklagten zu tun haben will, gibt zu Protokoll, ebenfalls schon lange vor der polizeilichen Durchsuchung bei diesem ein Nachtsichtgerät gesehen zu haben. Ein weiteres Problem für den Angeklagten: Er hat im Vorjahr seinen Jagdschein verfallen lassen. Dadurch gilt er praktisch als Wilderer, auch der Pachtvertrag ist damit erloschen. Ein Versäumnis, sagt er - und zumindest das glaubt ihm der Richter am Ende.

15 Monate Sperrfrist und kein Jagdschein



Staatsanwältin Elke Schmitten fordert eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Euro, die Einziehung des Nachtsichtgeräts und eine 15-monatige Sperrfrist, innerhalb derer der Angeklagte seinen Jagdschein nicht verlängern darf. Thorsten Amsel hält eine "milde Strafe" für angemessen: Letztlich beruhe "alles auf Irrtum und Nichtwissen".

Triendl sieht das anders: Dass das Gerät nur drei Tage lang in Deutschland gewesen sei, "das glaubt Ihnen niemand", sagt er. Außerdem: "Kein einziger Zeuge hat sie entlastet." Sein Urteil: 100 Tagessätze zu 60 Euro, das Gerät wird einbehalten. Der Verurteilte kann in Revision gehen, darf dann aber bis zum Ende des Verfahrens keinen neuen Jagdschein beantragen.

Deutlich die Reaktion aus der Gruppe der Eifeler Jäger, die den Prozess aufmerksam verfolgt haben und den Angeklagten bestens zu kennen scheinen. Das Urteil sei mehr als nötig gewesen, meinen die Männer: "Wir brauchen kein Jagdgesetz, wenn jeder machen kann, was er will", sagt einer.

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