Paintball-Prozess eingestellt

BITBURG. (iz) Verfahren eingestellt: Dem ehemaligen Vorsitzenden des Bitburger Paintballclubs "Eifelblitz" war fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen worden.

Ein gerichtliches Nachspiel hatte ein Zwischenfall auf der Paintball-Anlage im Bitburger Bedhard im Januar 2003, der jüngst vor dem Bitburger Amtsgericht verhandelt wurde. Zusammen mit seiner Freundin besuchte ein damals 22-Jähriger die Anlage des Clubs im Bedhard, um seinem Bruder beim Wettkampf der Mannschaften, die sich mit bunten Farb-Kugeln beschießen, zuzusehen. Zwischen zwei Spielfeldern im Bereich des Anmeldecontainers wurde er von einem dieser Paintballs, der seinen Weg durch das Fangnetz gefunden hatte, am Auge getroffen. Die Folge: Eine Augapfelprellung mit inneren Blutungen und extremen Kopfschmerzen, verbunden mit einer Woche Krankenhausaufenthalt. Wer den schmerzhaften Blindgänger abgefeuert hatte, konnte nicht festgestellt werden. Nun stellte sich für den Vorsitzenden Richter am Amtsgericht, Udo May, die Frage, ob der Verein, vertreten durch den Vorsitzenden, seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen war. Angeblich wiesen die Fangnetze rund um das Spielfeld mehrere Löcher auf, die das schmerzhafte Zusammentreffen des Besuchers mit dem Paintball erst ermöglichten. Viele Zeugen wurden vom Gericht gehört. Die einen hatten Löcher gesehen, die solche Ausmaße hatten, das man darunter durchkriechen konnte. Die Vereinsmitglieder beteuerten, dass erst ein Monat vor dem Zwischenfall der komplette Platz überholt wurde und für den Spielbetrieb präpariert wurde. Dabei seien auch ganze Netze ausgewechselt worden, so dass sie sich nicht vorstellen konnten, Löcher übersehen zu haben. Zumal vor jeden Spielbetrieb eine Checkliste des "Felddienstes" abgearbeitet worden sei, die unter anderem auch die Fangnetz-Kontrolle beinhaltete. Eine Urteilsfindung gestaltete sich auch deshalb schwer, da niemand etwas von dem Vorfall mitbekommen hatte und der Geschädigte sich erst eine Woche nach dem Turnier beim Verein gemeldet hatte. Nach Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen den 28-jährigen Amerikaner eingestellt.

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