Petition gegen den Friedhofszwang

Mettendorf · Wo Menschen nach ihrem Tod ihre letzte Ruhe finden dürfen und wo nicht, regeln die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer. Und diese verbieten, Urnen auf dem eigenen Grundstück beizusetzen. Lothar Penning aus Mettendorf sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte und hat beim Bürgerbeauftragten des Landes eine Petition eingereicht.

Mettendorf. Ginge es nach Lothar Penning, so würde er seine letzte Ruhe unter einem Strauch auf seinem Grundstück finden. Es geht aber nicht nach Penning, sondern nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz. Und das verbietet das Beisetzen von Urnen im eigenen Garten. Nun ist der Mann aus Mettendorf aber noch am Leben, womit er also grundsätzlich die Möglichkeit hat, das Bestattungsgesetz zu ändern. Und genau das ist sein Ziel. "Mein Körper gehört schließlich mir, und deshalb will ich darüber auch selbst bestimmen", sagt Penning, der sich damit auf Artikel zwei, Absatz zwei des Grundgesetzes bezieht. "Die Freiheit der Person ist unverletzlich", heißt es dort.
Mit einer Petition, die Penning beim Bürgerbeauftragten des Landes, Dieter Burgard, eingereicht hat, möchte er bewirken, dass "der in der Praxis fast ausnahmslos fortbestehende Friedhofszwang für Aschenreste kremierter Leichen aufgehoben wird". Am morgigen Donnerstag endet die sogenannte Mitzeichnungsfrist. Bis dahin haben Bürger also noch die Möglichkeit, auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten diese Petition zu unterstützen. Bislang haben rund 30 Menschen unterzeichnet.
Einer, der Penning in seinem Anliegen unterstützt, ist Peter Trauden. Als Ortsbürgermeister der Gemeinde Heilbach (Verbandsgemeinde Neuerburg) müsste er eigentlich den Friedhofszwang befürworten. Schließlich verdient seine Gemeinde daran, dass die Toten auf dem örtlichen Friedhof beigesetzt werden. "Doch das allein darf ja kein Grund sein", sagt Trauden. "Auf einem Friedhof möchte ich mich jedenfalls nicht wiederfinden", fügt er hinzu. Und von dem "Friedhofstourismus", der einmal im Jahr an Allerheiligen praktiziert werde, halte er ohnehin wenig. "Ich will denjenigen, die das so wollen, ja nichts wegnehmen", erklärt Penning. Schließlich erfülle der Friedhof aufgrund der Tatsache, dass sich dort Menschen treffen, ja durchaus einen sozialen Zweck. Doch gebe es nun mal Menschen, die das nicht wollen. Wie beispielsweise ein kürzlich verstorbener Freund von Penning, "ein überzeugter Atheist", dessen Tod - oder vielmehr dessen Beisetzung - der Auslöser der Petition war. "Es war sein Wunsch, nicht auf einem öffentlichen Friedhof beigesetzt zu werden", sagt Penning. Doch es habe keine legale Möglichkeit gegeben, diesem Wunsch zu entsprechen - mit Ausnahme der Seebestattung. "Er wurde eingeäschert und musste dann auf einem Friedhof direkt an einer Autostraße seine letzte Ruhe finden", erklärt Penning. "In den meisten westlichen Ländern erhalten die Angehörigen die Urne mit der Asche ausgehändigt", fügt er hinzu, "bei uns vereitelt dies eine Friedhofs- und Begräbnislobby."
Der Mettendorfer, der als Schiedsmann der Verbandsgemeinde Neuerburg tätig ist, hofft nun auf einen Erfolg seiner Petition, der letztlich darin bestehen würde, dass sich nach dem Petitionsausschuss schließlich der Landtag mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes befasst. Dass es Handlungsbedarf gibt, steht für Penning außer Frage: "Wir können über unseren Tod hinaus über alles bestimmen: Haus, Geld und was auch immer. Aber wir können nicht darüber bestimmen, was aus unserem Körper wird."Extra

Der bloße Wunsch, auf dem eigenen Grundstück bestattet zu werden, rechtfertigt auch für die Beisetzung von Urnen keine Ausnahmen vom Friedhofszwang, urteilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Februar 2010. Geklagt hatte ein 75-Jähriger aus Saarburg, der nach seinem Tod auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden wollte. Ein ähnlicher Fall wurde vor kurzem vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt. Dort wollte ein Mann, der ebenfalls aus Trier-Saarburg stammt, erreichen, die Asche seiner sterblichen Überreste auf dem eigenen Grundstück verstreuen zu lassen. Auch das wurde seitens der Richter mit Verweis auf den Friedhofszwang verboten. Doch können in besondern Fällen durchaus auch Ausnahmen erteilt werden, nämlich dann, wenn ein öffentliches Interesse besteht. So wurde der 1996 gestorbene deutsche Musiker Rio Reiser gemäß dem Willen seiner Angehörigen auf dem Grundstück der ehemaligen Musikkommune "Ton Steine Scherben" im nordfriesischen Fresenhagen beigesetzt. Da das Grundstück zwischenzeitlich jedoch seinen Besitzer gewechselt hat, wurde Reiser umgebettet und liegt nun auf einem Friedhof in Berlin. uhe

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