Prozess: Am Ende bleibt nur "Pippifax" - Amtsgericht verurteilt 49-Jährigen wegen Beleidigung und Bedrohung

Bitburg · Zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten hat das Amtsgericht Bitburg einen 49-jährigen Eifeler am Mittwoch verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hat zugegeben, einen Geschäftspartner bedroht und beleidigt zu haben.

Bitburg. Was am Ende bleibt, ist "Pippifax". Das klingt komisch, ist aber so. Denn unter anderem für den Satz "du kleiner Pippifax" hat ein 49-jähriger Eifeler vor dem Amtsgericht Bitburg am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von acht Monaten kassiert. "Ich mach dich so platt wie dein Auto", oder "ich werde dir den Kopf wegpusten" - diese Sätze stammen aus dem Mund des Angeklagten. Das Urteil von Richter Udo May wird am Ende Folgendes beinhalten: Beleidigungen in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung.

Nennen wir den Angeklagten Harald K. Mal kauft er Schrott auf. Mal arbeitet er als Abrissunternehmer. Und manchmal, so wie an jenem Tag im Mai 2014, verkauft er auch alte Laster. Damals trifft er sich mit einem Ehepaar aus der Nähe von Aachen. Ein paar Wochen vorher hat er einen alten LKW ins Internet gestellt, den er verkaufen will. Thomas und Miriam H. (Name von der Redaktion geändert) sind auf die Anzeige im Netz gestoßen und fahren in die Eifel, um den Laster zu kaufen. Wie das junge Ehepaar bei der Verhandlung aussagt, geht das Geschäft vor Ort fix über die Bühne. Es gibt nur einen kleinen Haken: Probleme mit der Zulassung. Die Käufer können ihre Neuerwerbung nicht anmelden. Die Zulassungsstelle in Nordrhein-Westfalen habe erklärt, so schildern es die Zeugen, die Fahrzeugpapiere seien ungültig, zudem fehle der Kaufvertrag. "Den aber hatte Herr K. die ganze Zeit", sagt Käufer H.

Das Ehepaar versucht daraufhin immer wieder telefonisch mit K. Kontakt aufzunehmen und ihn dazuzubewegen, die Papiere sowie den Kaufvertrag nach NRW zu schicken. K. allerdings hat wenig Lust auf Diskussionen am Telefon. Es kommt zu den eingangs genannten Beleidigungen. Erst als das Paar die Polizei einschaltet, flattern die notwendigen Papiere nach NRW. Vor Gericht gesteht K. alles. "Es tut mir leid, ich wollte dem Jungen doch nichts Böses", versichert er immer wieder.

Gegenstand der fünfstündigen Verhandlung ist allerdings noch mehr. Denn ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft K. auch gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen. Dabei soll er einem Ehepaar aus der Eifel den Hof entrümpelt und dabei zugesagt haben, Werkzeuge und Fahrzeuge im Gesamtwert von 18 000 Euro für die Familie zu verkaufen und das Geld an die Eheleute zu zahlen. Das Versprechen, so sagt es der Ehemann vor Gericht, habe der Angeklagte allerdings nicht eingehalten. Da es aus Sicht von Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwalt des Angeklagten allerdings nicht möglich ist, K. in diesem Fall Betrug eindeutig nachzuweisen, einigen sich die drei Parteien, den Anklagepunkt des gewerbsmäßigen Betrugs zu streichen. Der Angeklagte wird allerdings dazu verurteilt, dem Ehepaar aus der Eifel eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 5000 Euro zu zahlen. mfr

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