Geplante Tat konnte Angeklagten nicht nachgewiesen werden Prozess: Bewährungsstrafe für Säureangriff von Rommersheim

Rommersheim/Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Bei der Verhandlung am Mittwoch hatte er eingeräumt, eine Bekannte im Mai mit einer ätzenden Flüssigkeit übergossen zu haben.

Prozess: Bewährungsstrafe für Säureangriff von Rommersheim
Foto: dpa/Uli Deck

Die Hände der 33-Jährigen zittern, als sie den Gerichtssaal betritt. Denn an diesem Tag trifft sie wieder auf den Mann, der sie angegriffen hat.  Vor dem Amtsgericht Bitburg schildert sie noch einmal, was ihr am 29. Mai passiert ist:

Die Tat: Als sie von der Tankstelle in Prüm zurückkommt, sieht sie einen schwarzen Audi. Der Fahrer am Steuer gibt Gas, Reifen quietschen. Es beginnt eine Verfolgungsjagd Richtung Rommersheim, die vor dem Haus einer Patientin der Pflegerin endet. Zugeparkt vom anderen Auto verschanzt sich die 33-Jährige in ihrem Wagen, verriegelt die Türen. Der Mann tritt ans Fenster und brüllt : „Mach auf, du Schlampe“ Als sie das nicht tut, sieht sie im Rückspiegel, wie er zurück zu seinem Auto geht: „Ich war mir sicher, er fährt wieder.“

Stattdessen kommt er zurück, einen Baseballschläger in der einen Hand, einen Kanister in der anderen.

Das Glas des Seitenfensters splittert nach einem Schlag. Dann greift er durchs Fenster und kippt der Frau eine Flüssigkeit über.  Sie reißt ihre Jacke hoch, um sich zu schützen.

Doch da breitet sich schon ein Brennen auf den Lippen, in den Ohren, den Augen und auf dem Hals aus. Das Atmen fällt ihr schwer.

Zwei Versionen: Monate nach dem Angriff bleibt nur eine Narbe am Schlüsselbein zurück. Zumindest auf den ersten Blick. Doch die Seele braucht zum Heilen länger als die Haut. Noch immer ist die 33-Jährige krankgeschrieben. Seit der Attacke müsse sie sich häufig übergeben, sagt sie.

Der Mann der ihr das angetan hat, hat die vergangenen Monate in Untersuchungshaft verbracht. Nun sitzt er auf der Anklagebank und räumt die Tat ein, jedenfalls in den wesentlichen Punkten. Doch der Teufel steckt im Detail. Details sind wichtig, wenn man, wie Staatsanwältin Nicole Schneider, eine geplante Tat nachweisen will. Nach ihrer Ansicht hat der Mann sein Auto bewusst auf einem Parkplatz abgestellt, um dort auf die Geschädigte zu lauern. Die Säure habe er zuvor zusammengemischt – was ein Beleg für einen Vorsatz wäre.

Der Angeklagte hingegen beteuerte, er sei der Frau zufällig im Auto begegnet, und wollte sie nur zur Rede stellen. Die ätzende Flüssigkeit sei ein Rohreiniger gewesen, den er  im Kofferraum vergessen habe. Ziel des Attentats sei es gewesen, die Frau einzuschüchtern, nicht sie zu verletzten.

Das Motiv: Das Motiv war wohl ein Sorgerechtsstreit zwischen der Verlobten des Täters und dem Lebensgefährten der Geschädigten. Die beiden waren mal ein Paar, leben aber mittlerweile getrennt. Der Streit um die gemeinsamen Kinder ist in der Vergangenheit bereits häufiger eskaliert und beschäfigt derzeit auch andere Gerichte.

Als „Strippenzieherin“ vermutet Staatsanwältin Schneider die mitangeklagte Verlobte des Täters. Die erschien zum Prozess am Mittwoch allerdings nicht. Das Gericht hat aber verfügt, dass die Frau zu einer späteren Sitzung vorgeführt werden soll. Es gebe aber noch keinen Termin, sagt Richter Udo May noch nicht. Die Verhandlung dürfte spannend werden. Konnten doch viele Fragen am Mittwoch nicht geklärt werden. Zum Beispiel die nach der Flüssigkeit im Kanister: Das Landeskriminalamt stellte zwar fest, dass der Frau wohl ein Gemisch aus drei Säuren übergekippt wurde und sich diese Mixtur kaum in in einem Rohrreiniger finden würde. Ganz ausräumen konnten die Tests die Zweifel aber nicht.

Das Urteil: Eine geplante Tat konnte dem Mann daher nicht nachgewiesen werden. Verurteilt wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung. Zugunsten des Angeklagten legte das Gericht aus, dass der bislang nicht einschlägig aufgefallen war, sich vor Gericht geständig zeigte und sich bei der Geschädigten entschuldigte. Richter Udo May gab ihm am Ende noch den Rat, sich künftig nicht mehr „in diesen Stellvertreterkrieg hineinziehen zu lassen“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort