Prozess gegen Betrüger: Teppich-Trick bleibt ungestraft

Das Amtsgericht Bitburg hat am Dienstag einen versuchten Betrug in Oberkail verhandelt. Der Angeklagte hatte vorgegeben, mit orientalischen Teppichen zu handeln und dafür eine große Menge an Geld zu benötigen.

Bitburg/Oberkail. (heb) Um an schnelles Geld zu kommen, haben sich Betrüger schon so einiges einfallen lassen. Im Amtsgericht Bitburg wurde ein versuchter Betrug in Oberkail verhandelt.

Der Angeklagte soll am 31. Oktober 2003 zusammen mit einem unbekannten Komplizen bei einer Frau geklingelt haben, um sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu zu bewegen, ihm eine beträchtliche Summe Geld zu übergeben. Der Beschuldigte habe gesagt, er müsse einen Container am Frankfurter Flughafen auslösen, der wertvolle orientalische Teppiche enthalte, die ihm sein Vater aus der Türkei zugesandt habe. Dafür brauche er noch am selben Tag 47 000 Euro. Als Sicherheit bot er der Frau eine Wagenladung Teppiche an, die er in einem alten Daimler-Chrysler verstaut hatte. Nach seinen Angaben sollten die Teppiche rund 60 000 Euro wert sein. In Wirklichkeit waren diese allerdings wertlos.

Der Vorsicht des Ehemanns ist es zu verdanken, dass niemand zu Schaden gekommen ist. Er traute der Sache nicht und entschloss sich dazu, beim Frankfurter Zollamt anzurufen, um etwas über den dubiosen Container in Erfahrung zu bringen.

Als der Angeklagte und sein Komplize dies bemerkten, verließen sie umgehend das Haus und verschwanden. Das Strafverfahren in Bitburg ist nun eingestellt worden, weil in diesem Fall niemand geschädigt wurde und der Angeklagte keine strafverschärfenden Vorstrafen hatte. Zwar wurde er bereits mehrfach wegen einschlägiger Delikte verurteilt; die Strafen wurden allerdings bereits abgebüßt oder sind verjährt.

Trotzdem erwartet den Mann eine Verurteilung. Denn das Landgericht in Stuttgart ermittelt weiterhin gegen ihn. Dort läuft ein Verfahren in zweiter Instanz, bei dem der Angeklagte ebenfalls des Betrugs beschuldigt wird.

Voraussichtlich erhält er in diesem Prozess eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung, da Fluchtgefahr bestehe. Die Hauptverhandlung in Stuttgart ist für den 11. August angesetzt.

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