Prozess: Hauptzeuge macht widersprüchliche Aussagen

Wittlich · Auch am zweiten Tag im Prozess um den Drogentod eines 22-Jährigen vor zwei Jahren in Wittlich konnten die genauen Hintergründe nicht aufgedeckt werden. Der Hauptzeuge widersprach sich bei seiner Aussage.

Wittlich. Die Anspannung ist ihm anzusehen. Mit weit aufgerissenen Augen verfolgt der Angeklagte die Ausführungen des Zeugen. Dieser ist der Einzige, der sagen kann, was sich am 10. Juli 2009 in der Wohnung des heute 27-Jährigen, der seit vergangener Woche auf der Anklagebank des Trierer Landgerichts sitzt, zugetragen hat.
Die beiden sind mit dem späteren Opfer, einem 22-jährigen Wittlicher, der nach einer Überdosis Heroin an diesem Sommertag vor zwei Jahren in der Wohnung gestorben ist, zusammen gewesen. Der 27-Jährige soll ihm die Überdosis verabreicht haben, gleich zwei Spritzen soll er ihm gesetzt haben. Bereits nach der ersten soll er in Ohnmacht gefallen und erst nach 30 Minuten wieder halbwegs zu sich gekommen sein.
Ermahnung zur Wahrheitspflicht


Der Angeklagte bestreitet, ihm die Spritze gesetzt zu haben, auch habe der 22-Jährige keine zweite Spritze bekommen, sondern sei, nachdem er wieder zu sich gekommen war, plötzlich kollabiert und dann gestorben. Danach habe er ihn raus auf die Straße getragen, dort abgelegt und den Notarzt gerufen (der TV berichtete).
Der Zeuge bestätigt zunächst, dass sich das spätere Opfer die Spritze selbst gesetzt habe. Im Verlaufe der Vernehmung, nachdem ihm sowohl die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz und Staatsanwalt Eric Samel ermahnen, die Wahrheit zu sagen und dieser dem Zeugen sogar androht, ihn wegen Falschaussage festnehmen zu lassen, revidiert er die Aussage und behauptet, der Angeklagte habe dem 22-Jährigen auf dessen Wunsch das Heroin gespritzt. Danach sei dieser dann in Ohnmacht gefallen und später "wie besoffen" durch die Wohnung gelaufen. Er habe geraten, einen Arzt zu rufen. Doch sowohl der Angeklagte als auch das spätere Opfer, hätten dies nicht gewollt, sagt er.
Ob es dann tatsächlich zu einem zweiten "Schuss" an diesem Abend gekommen ist, weiß der Mann allerdings nicht. Er habe die Wohnung verlassen, bevor der 22-Jährige gestorben ist, habe diesen vorher aber noch gewarnt, sich noch einmal Heroin zu spritzen.
Die ganze Nacht gefeiert


Unklar bleibt, ob der Zeuge an dem besagten Abend selbst Heroin konsumiert hat, wie es der Angeklagte behauptet. Die Richterin vermeidet es, den Mann danach zu befragen, um zu verhindern, dass er sich selbst belastet und damit strafbar macht.
Er hatte erst Tage später erfahren, dass der 22-Jährige gestorben war, als der Angeklagte ihn bat, ihm ein Alibi zu verschaffen. Er solle der Polizei sagen, sie hätten die ganze Nacht zusammen gefeiert. Dass dieser dem späteren Opfer eine zweite Spritze gesetzt haben soll, habe er, so der Zeuge, von einem Bekannten gehört, der das direkt von dem Angeklagten erfahren haben will. Doch dieser Bekannte kann sich bei seiner gestrigen Vernehmung nicht mehr so genau daran erinnern.
So bleibt auch am zweiten Prozesstag offen, wie es überhaupt zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten gekommen ist.

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