Rentnerpaar vor Gericht Bademer zieht Klage gegen Straßenausbaubeiträge zurück

Badem/Trier · Ein Bademer Rentnerpaar hat vor dem Verwaltungsgericht erfolglos gegen die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen geklagt. Der Fall zeigt, wie groß dadurch die Belastungen für manchen Bürger sein können.

 Wegen des Ausbaus dieser Straße in Badem hat schon so mancher Anwohner sich mit der Gemeinde gestritten.

Wegen des Ausbaus dieser Straße in Badem hat schon so mancher Anwohner sich mit der Gemeinde gestritten.

Foto: TV/Christian Altmayer

 Es geht an diesem Morgen um 4500 Euro. Um viel Geld für ein Bademer Rentnerpaar in finanziellen Schwierigkeiten. Im Spätsommer 2018 bekommen die beiden Senioren den ersten Vorauszahlungsbescheid für den Ausbau der Kyllburger Straße. Sie haben damals noch ganz andere Sorgen als die Gebühren. Da ist die kranke Tochter, die weiter studieren will und ein Auto braucht. Und der eigene Wagen, der den Geist aufgibt. Es kommt also einiges zusammen, als dieser Rechtsstreit seinen Anfang nimmt.

Drei Jahre später nun geht er vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einer Kapitulation des Paares zu Ende. Die beiden Senioren haben ihre Klage gegen die Gemeinde und die Straßenausbaubeiträge zurückgezogen. Doch wie konnte es soweit überhaupt kommen?

„Wir waren damals ziemlich durch den Wind“, sagt die Seniorin beim Prozess: „Wir dachten nur: Wie sollen wir das alles zahlen?“ Es sind solche Krisen, die manchmal „blöde Ideen“ hervorbringen, wie es die zwei selbst ausdrücken. Und ein solch unbedachter Einfall war es wohl, als sie einen Teil ihres Grundstücks an ihre Tochter übertrugen. Es ist eine Wiese am Hang hinterm Haus, ein paar Obstbäume schlagen dort Wurzeln.

Für die Rentner sei es der Versuch, ihrer Tochter finanziell unter die Arme zu greifen, sagen sie: „Sie ist uns das Liebste, was wir haben. Wir würden alles tun, um ihr zu helfen.“ Für die Kommune war die Abtrennung hingegen ein klarer Fall von „Gebührenflucht“, wie Philipp Francois von der VG Bitburger Land es vor Gericht beschreibt. Die Familie, argumentiert er, habe ihren Grund und Boden nur deshalb zerstückelt, um sich einen Teil der Straßenausbaubeiträge zu sparen. Daher sollten sie den vollen Betrag für die Parzelle zahlen.

Genau dagegen klagen die Senioren aber. Denn um die Vermeidung von Gebühren sei es ihnen bei der Übertragung des Geländes auf die Tochter gar nicht gegangen: „Wir dachten, mit dem Grundstück hat unsere Tochter eine Sicherheit für die Bank, wenn sie einen Kredit aufnehmen will.“ Und dass sie den brauchen würde — davon seien die Eifeler 2018 ausgegangen, weil sie das Geld fürs Studium und das neue Auto nicht hatten.

Böse Absichten habe man also nicht verfolgt. Diese Frage stelle sich für die Vorsitzende Richterin Christiane Verheul aber auch gar nicht: „Das ist völlig unerheblich für die Angelegenheit, die wir hier heute verhandeln.“ Wichtig sei für das Gericht nur die Rechtslage. Und somit die Frage, ob es nachvollziehbare andere Gründe für die Teilung des Grundstücks gebe, als den Versuch sich Gebühren zu sparen. Und die kann die zenhte Kammer nicht erkennen.

„Warum sollte es wirtschaftlich sinnvoll sein, Ihrer Tochter eine nicht erschlossene Obstwiese zu übertragen? Wie würde ihr das finanziell helfen?“, fragt Verheul. Auch Francois von der Verbandsgemeinde Bitburger Land findet das nicht einleuchtend. Für ihn sei klar, dass die Bademer nur Geld sparen wollten.

Die Bademer weisen das bis zuletzt zurück. Als Richterin Verheul ihnen aber unmissverständlich andeutet, dass die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg habe, ziehen die Eifeler sie am Ende zurück. „Das war das einzig Sinnvolle“, fasst die Vorsitzende die Verhandlung zusammen: „Die Kosten für einen Urteilsspruch können sie dann schon mal in die Zahlung der Beiträge investieren.“

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