Corona Ausgangssperre in der Pandemie: Warum der Ex-Landrat gegen seinen eigenen Landkreis klagt
Bitburg/Trier · Corona-Notbremse: Im April 2021 durfte drei Nächte lang niemand ohne triftigen Grund aus dem Haus. Doch war die damalige Ausgangssperre im Eifelkreis rechtswidrig? Der ehemalige Landrat und heutige Landtagsabgeordnete will es wissen.
03.10.2021
, 10:59 Uhr
Für genau drei Nächte ist es dieses Jahr ungewöhnlich ruhig gewesen in Bitburg und Prüm. Die Rede ist vom 9., 10. und 11. April: An diesen Abenden durfte niemand von 21 bis 5 Uhr ohne triftigen Grund aus dem Haus. Denn im Eifelkreis herrschte, zumindest an besagtem Wochenende, eine Corona-Inzidenz von mehr als 100 positiven Fällen in sieben Tagen. Deshalb griff die sogenannte Bundesnotbremse.