Prozess um brennende Mülltonnen

Bitburg · Zwei Menschen mit Rauchgasvergiftungen, ein ausgebranntes Auto, mehrere in Mitleidenschaft gezogene Hausfassaden und zahlreiche verkohlte Mülltonnen: Das ist die Bilanz einer Serie von Bränden, die im vergangenen Jahr die Bitburger Feuerwehr in Atem hielt. Ab heute muss sich der mutmaßliche Feuerteufel vor dem Bitburger Amtsgericht verantworten.

Bitburg. Es hatte fast schon eine gewisse Regelmäßigkeit, mit der Bitburgs Freiwillige Feuerwehr im vergangenen Jahr ausrücken musste: Ging der Alarm in den Nächten von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen los, standen zumeist eine oder mehrere Mülltonnen in der Innenstadt in Flammen. Über Monate hinweg mussten die Wehrleute immer wieder brennende Abfallbehälter löschen (der TV berichtete). Doch nicht immer blieb es am Ende bei verkohlten Tonnen. In einigen Fällen griff das Feuer auch auf angrenzende Gebäude über, Fassaden wurden beschädigt, eine Hecke brannte lichterloh, und in einem Fall wurde ein Auto Opfer der Flammen. Zudem erlitten zwei Anwohner Rauchgasvergiftungen bei dem Versuch, eine brennende Tonne zu löschen.
Der mutmaßliche Verursacher der Brände steht ab heute als Angeklagter vor dem Bitburger Amtsgericht - ein 32-jähriger Dachdecker, der im November 2012, kurz nachdem in Bitburg erneut eine Mülltonne gebrannt hatte, von der Polizei verhaftet worden war und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Bei seiner Festnahme soll er erheblich alkoholisiert gewesen sein. Laut Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Jürgen Brauer hat sich der mehrfach vorbestrafte Mann bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert. Als Brandstifter ist er allerdings bisher nicht in Erscheinung getreten.
Höhe des Schadens noch unklar


Das allerdings soll sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Mitte Juni 2012 geändert haben: Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 32-Jährige damals zum ersten Mal eine Mülltonne in Brand setzte. Sieben weitere folgten bis zu seiner Festnahme im November. In einem Fall soll es der Dachdecker selbst gewesen sein, der die Feuerwehr alarmierte.
Wie hoch der Sachschaden ist, der insbesondere auch dadurch entstand, dass die Brände in fünf Fällen angrenzende Gebäude in Mitleidenschaft zogen und ein Auto total zerstört wurde, steht nicht fest.
Angeklagt ist der 32-Jährige wegen vollendeter Brandstiftung in einem Fall, versuchter Brandstiftung in fünf Fällen sowie Sachbeschädigung in acht Fällen (siehe Extra).
Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft Trier fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen und Diebstahl vor, weil er nach den Ermittlungen zudem drei Flaschen Wildfruchtlikör, eine Flasche Wildkirschlikör und einen Stand-Aschenbecher gestohlen haben soll.
Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bitburg sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Heute beginnt die Verhandlung um 12 Uhr, der zweite Prozesstag startet am Dienstag, 7. Mai, um 9 Uhr.
Extra

Das Delikt der Brandstiftung ist im Strafgesetzbuch im Paragraf 306 geregelt. Eine Brandstiftung begeht demnach nur, wer Gebäude oder Hütten, Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Mülltonnen fallen nicht darunter, deswegen begeht derjenige, der diese anzündet, keine Brandstiftung, sondern eine Sachbeschädigung. Da die durch die Mülltonnenbrände in Mitleidenschaft gezogenen fünf Gebäude auch nicht nur teilweise zerstört wurden, liegt hier nur eine versuchte Brandstiftung vor. Vollendet ist die Brandstiftung lediglich im Fall des abgebrannten Autos, da dieses - wie im Gesetz beschrieben - durch die Brandlegung tatsächlich ganz zerstört wurde. neb

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