Prozess um sexuellen Missbrauch in Eifeler Heim: Angeklagter muss in Psychiatrie

Trier/Bitburg. · Im Prozess um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Frau in einem Heim für psychisch Kranke in der Eifel ist ein 33-Jähriger am Dienstag vom Trierer Landgericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an.

Prozess um sexuellen Missbrauch in Eifeler Heim: Angeklagter muss in Psychiatrie
Foto: Cheryl Cadamuro

(neb) Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem nicht mehr näher zu bestimmenden Zeitpunkt Ende 2010 eine 34-jährige schwerbehinderte Frau zum Oralverkehr gezwungen hatte. Sie folgten der Darstellung des 33-Jährigen nicht, der in dem Prozess von einvernehmlichem Sex gesprochen hatte. Da aber ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und damit eine krankhafte seelische Störung attestierte, die die Einsichtsfähigkeit des 33-Jährigen beeinträchtigt haben soll, hielt das Gericht den Angeklagten für schuldunfähig und sprach ihn von dem Anklagevorwurf frei. Allerdings kann aus Sicht der Richter nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann weitere Straftaten begeht. Deshalb ordneten sie seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort