Ran an den Besen

BITBURG. (red) Mit Beginn der Herbstzeit weist die Stadtverwaltung Bitburg auf die Straßenreinigungssatzung hin. Die Reinigungspflicht umfasst das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege, wobei besonders Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstiger Unrat beseitigt werden soll.

Straßen im Stadtzentrum sind zweimal und alle anderen Straßen mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt selbst kehrt nur vor den städtischen Grundstücken.

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