Randale, Beleidigung und Körperverletzung

Bitburg · Weil er sich in zwei Fällen angetrunken mit der Polizei angelegt hat, musste sich gestern ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Während der Staatsanwalt für eine Haftstrafe auf Bewährung plädierte, beließ es die Richterin bei einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro.

Bitburg. "Der Weiberdonnerstag war ein schlimmer Tag", sagt der Verteidiger, als er sein Schlussplädoyer vorträgt. Auch er könne sich das irrationale Verhalten seines Mandanten nicht erklären. Doch glaubt man dem Anwalt, so ist diese "schlimme Phase" nun beendet. Was aber nichts daran ändert, dass sie Konsequenzen haben wird.
Angefangen hatte alles an dem besagten Weiberdonnerstag im Februar dieses Jahres, an dem der 22-Jährige mit 1,1 Promille in das Gebäude des Amtsgerichts einmarschiert war. Dort wollte er einen Mann zur Rede stellen, der sich laut Aussage des Angeklagten kurz zuvor aus dem Fenster rufend über ihn lustig gemacht haben soll. Die Suche nach dem Mann am Fenster wurde dann durch zwei herbei gerufene Polizisten gestoppt, die zunächst versuchten, die Personalien des seinerzeit arbeitslosen 22-Jährigen aufzunehmen, dabei jedoch auf heftigen Widerstand stießen. Die Aktion endete schließlich in der Festnahme des Mannes - begleitet von Beschimpfungen und einer leichten Bisswunde an der Hand eines Polizisten. Doch damit nicht genug.
Abhängen am Busparkplatz


Nur wenige Wochen später kam es dann wieder zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei. Diesmal im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle. Der 22-Jährige, der dabei ähnlich betrunken war wie bei seinem Besuch im Amtsgericht, hatte sein Auto am Bitburger Busparkplatz (Zob) geparkt, um dort mit ein paar Kollegen trinkend abzuhängen. Bei dem Versuch von zwei Polizeibeamten, den Mann durch die freiwillige Herausgabe seiner Schlüssel an der Weiterfahrt zu hindern, eskalierte die Situation ähnlich wie im Amtsgericht.
"Der Alkohol scheint bei Ihnen ja eine gewisse Wirkung zu haben", bemerkt die Richterin. Dass jemand auf die Idee kommt, randalierend ins Amtsgericht einzudringen, könne sie nicht nachvollziehen. "Da kann man ja auch eine Bank überfallen und gleich seine Visitenkarte hinterlassen", sagt die Richterin. Und auch der Staatsanwalt hat wenig Verständnis. Er fordert eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und zudem noch 200 Euro Schmerzensgeld für den gebissenen Polizisten.
Angesichts der Tatsache, dass der 22-Jährige bislang kaum auffällig war, mittlerweile wieder einen Job hat, sich geständig zeigt und sich darüber hinaus bei den als Zeugen geladenen Polizisten entschuldigt, verzichtet die Richterin auf die Bewährungsstrafe und verhängt stattdessen eine Geldstrafe von 2400 Euro. Dass - wie vom Angeklagten behauptet - persönliche Probleme als Auslöser des Verhaltens infrage kommen, daran hat sie allerdings Zweifel. "Ich denke, das war eher der Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen", sagt die Richterin. "Und das haben Sie in beiden Fällen ja auch zur Genüge getan."

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