Rangelei endet mit Nasenbeinbruch

Weil er einem 23-jährigen Mann mit einem Faustschlag das Nasenbein brach, hat das Amtsgericht Prüm einen 21-Jährigen zu einer Strafe von 450 Euro verurteilt. Hintergrund der Tat war eine Streiterei mit mehreren Alkoholisierten.

Prüm. "Du Schlampe" und noch weitere, schlimmere Beleidigungen aus dem sexuellen Bereich warfen sich im Sommer 2010 fünf junge Männer und zwei Frauen nachts, nach dem Besuche des Prümer Sommers, an den Kopf. Weil der Angeklagte dachte, eine Freundin würde von den Männern "angemacht", eilte er zu ihr. Die Gruppen beschimpften sich. Die Männer begannen zu rangeln und zu schubsen. Der Angeklagte schlug mit der Faust ins Gesicht des Nebenklägers und brach ihm das Nasenbein.

Attest sollte Unschuld beweisen.



Zu seiner Tat wollte der 21-jährige Student vor dem Amtsgericht Prüm erst nicht stehen. Er habe sich zwar am nächsten Tag beim Geschlagenen telefonisch gemeldet, doch auch da seine Schuld nicht gestanden. Im Gegenteil, um seine Unschuld zu beweisen, ließ er sich im Prümer Krankenhaus untersuchen und ein ärztliches Attest ausstellen, dass seine Hände keine Verletzungen aufweisen. Nach der Schilderung des Sachverhalts gab der Oberamtsanwalt dem Angeklagten vor der Zeugenvernehmung die letzte Chance, seine Tat zu gestehen. Doch dessen Verteidiger lehnte das ab.

Nachdem alle Zeugen ihre Aussagen gemacht hatten, und die Lage für den Angeklagten ziemlich aussichtslos war, unterbrach der Verteidiger die Sitzung.

Nach einer kurzen Rücksprache gestand der 21-jährige Student und entschuldigte sich sichtlich zerknirscht bei dem Geschädigten. "Ich schäme mich sehr dafür, dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe."

Weil er noch die Kurve gekriegt habe, forderte der Oberamtsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 30 Sätzen à 15 Euro. Die Anwältin des Nebenklägers und Opfers gab zu bedenken, dass der Angeklagte nur aufgrund des massiven Drucks gestanden habe. Amtsrichter Franz-Josef Triendl folgte dem Antrag des Oberamtsanwalts.

"Das hätten Sie weitaus schonender für Ihren Geldbeutel haben können", sagte er. Neben der Strafe kommen Zeugengeld, Kosten des Nebenklägers, Schmerzensgeld und Kosten der ärztlichen Behandlung kommen auf den Bafög-beziehenden Studenten zu. "Das hätten Sie auch vorher aus der Welt schaffen können. Warum haben Sie nicht zu Ihrer Tat gestanden und das Schmerzensgeld gezahlt?", fragte Triendl. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

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