Rauschgift im Katzenklo

BITBURG/PRÜM. (cus) Wegen Drogenhandels hat das Amtsgericht Bitburg einen inzwischen 22-Jährigen Prümer zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Zweimal wurde Mario T. (Name von der Redaktion geändert) schon zu Haftstrafen verurteilt, die jedoch jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im März 2004 bekam er ein Jahr, im März 2005 eineinhalb Jahre aufgebrummt. Der Grund: unerlaubter Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln sowie Handel damit. So verkaufte T. auf dem Prümer Hahnplatz Amphetamine und Haschisch. Zur Aufbewahrung nutzte er mitunter ein ungewöhnliches Versteck: Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten Fahnder Marihuana im Katzenklo. Zum Verhängnis wurde dem jungen Mann schließlich seine eigene Sucht. Zu drei Abgabeterminen für Urinproben erschien er nicht. Von drei anschließenden Proben wiesen zwei auf Haschisch-Konsum hin. Damit verstieß er gegen eine Bewährungsauflage. Das Fazit des Gerichts im fälligen Aufhebungsbeschluss: "Er gehört nach wie vor der Drogenszene an." Es seien keine Bemühungen erkennbar, die Sucht zu bekämpfen."Die ganze Zeit unter Drogeneinfluss"

So landete Mario T. erneut vor dem Amtsgericht. Staatsanwältin Michaela Arbes warf dem Angeklagten gewerbsmäßigen Drogenhandel in 25 Fällen vor. Wegen Reifeverzögerung greife das Jugendstrafrecht. In der Hauptverhandlung sei er geständig gewesen, sei aber auch zweifacher Bewährungsversager. Arbes' Forderung: zweieinhalb Jahre Haft. "Mein Mandant stand die ganze Zeit unter Drogeneinfluss und hat deshalb die Verurteilungen nicht ernst genommen", wandte Verteidiger Thomas Ehrmann ein. "In der Haft hat er sich komplett geändert und sieht sein Fehlverhalten ein." Eine Zusage für einen Therapieplatz liege vor, allerdings sei die Finanzierung noch ungeklärt. Aufgrund der geringen Gewinne, verteilt über 14 Monate, könne nicht von gewerbsmäßigem Drogenhandel die Rede sein. Deshalb sei die bisherige Strafe nur auf maximal zwei Jahre Haft aufzustocken. "Ich habe etwas gelernt aus den letzten Monaten und will die Therapie durchziehen", sagte der Angeklagte. Das Urteil des Schöffengerichts unter dem Vorsitz von Richter Udo May lautete schließlich: Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten mit Anrechnung der verbüßten Untersuchungshaft. Positiv wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten und den geringen "Umsatzerlös". Er habe jedoch seine Bewährungschancen nicht genutzt. Wichtig sei die Chance, eine Therapie aufzunehmen. Verteidiger und Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

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