Archiv Juni 2019 Verfahren dreht sich im Kreis wie die Rotoren

BITBURG/NEUERBURG/PRÜM · Nachdem ein Einwand der Kreisverwaltung die VG Südeifel bei ihrer Fortschreibung des Windkraft-Flächennutzungsplans um viele Monate zurückwerfen könnte, droht der VG Bitburger Land nun ein ähnliches Schicksal.

Rechtsprechung verlangt von Verbandsgemeinden Karte zu Abgrenzung der Windkraftgebiete
Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimmling/Klaus Kimmling

Es ist nur eine Formalie. Doch die könnte alles kippen. Das Thema Windkraft wäre damit zwar keineswegs gestorben. Doch müsste dann ein Teil des Verfahrens wiederholt werden. Bis die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Windkraft dann endlich erfolgreich abgeschlossen werden könnte, würde unter Umständen ein weiteres Jahr vergehen. In der Verbandsgemeinde Südeifel zeichnet sich ein solches Szenario ab. Dort wurde vor gut zwei Monaten der FNP-Entwurf vom Verbandsgemeinderat genehmigt. Der Beschluss war einstimmig, und trotzdem war die Stimmung bei einigen getrübt.

Denn bei der jüngsten Offenlegung der Pläne wurde seitens der Kreisverwaltung kritisiert, dass in der Veröffentlichung „eine Karte über die Gebietsabgrenzung sowie lesbare Detailkarten der geplanten Sonderbauflächen“ fehlte. Aus rechtsstaatlichen Gründen sei es aber erforderlich, „dass dem Adressaten der Bekanntmachung der räumliche Geltungsbereich dieser Darstellung hinreichend deutlich gemacht wird“, erklärte die Kreisbehörde und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen (der TV berichtete).

So etwas kann man zur Kenntnis nehmen, ohne daraus direkt ein Drama zu machen – was die VG Süd­eifel auch getan und entsprechend begründet hat. Das Problem ist nur: Die Kreisverwaltung ist nicht nur eine von vielen Behörden, die bei der Offenlegung der Pläne ihre Anregungen und Bedenken äußern, sondern am Ende auch die Institution, die den Flächennutzungsplan genehmigen muss.

Sollte die Kreisverwaltung also bei ihrer Auffassung bleiben, so könnte das dazu führen, dass die gesamten Planungen ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt werden müssen und das Genehmigungsverfahren damit im Grunde wieder von vorne anfängt.

Die VG Südeifel ist jedoch nicht die einzige Verbandsgemeinde, die mit dieser Ungewissheit leben muss. Ähnliche Einwände seitens der Kreisverwaltung gab es nämlich auch bei den Offenlegungen der Pläne in den Verbandsgemeinden Bitburger Land und Prüm.

Was Prüm betrifft, so ist dort ohnehin eine weitere Beteiligungsrunde für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Wie eine Mitarbeiterin der Verwaltung erklärt, werde diese dritte Offenlegung der Pläne voraussichtlich im Juli starten. Und dabei könne man dann auch die von der Kreisverwaltung geforderten Karten mit beilegen.

Anders jedoch ist die Situation im Bitburger Land. Der dortige FNP-Entwurf für die Windkraft befindet sich derzeit im sogenannten Zielabweichungsverfahren. In diesem Verfahren wird geprüft, inwieweit der Entwurf mit den Vorgaben des übergeordneten Raumordnungsplans übereinstimmt. Gibt es keine nennenswerten Abweichungen, kann der Plan – ähnlich wie vor zwei Monaten in der Nachbar-VG Südeifel – dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden. Danach müssen noch die Ortsgemeinden mehrheitlich zustimmen. Und schlussendlich landet dann auch dieser Entwurf zur abschließenden Genehmigung bei der Kreisverwaltung.

„Wir sind der Meinung, dass dieses Urteil nicht auf unsere Situation übertragbar ist und es uns deshalb auch nicht betrifft“, sagt Josef Junk, Bürgermeister der VG Bitburger Land. Genau wie sein Kollege in der Südeifel betont auch Junk, dass es sich bei den fehlenden Karten keineswegs um ein Versäumnis handle. „Wir wussten davon überhaupt nichts“, sagt Junk. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, auf das sich die Kreisverwaltung beziehe, sei ja erst vergangenes Jahr veröffentlicht worden.

Das bestätigt auch die Kreisverwaltung. Dennoch seien die Verbandsgemeinden bei der Offenlegung der Pläne darauf hingewiesen worden, erklärt Günter Maiers, Sprecher der Kreisverwaltung. „Die Planungsträger müssen alle bekannten Sachverhalte im Verfahren beachten und bewerten“, so Maiers. Da der Kreisverwaltung diese Abwägung aber noch nicht vorliege, sei eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich. Ob die Verbandsgemeinden Bitburger Land und Südeifel also unter Umständen eine neue Offenlegung der Pläne einleiten müssen, ist momentan noch ungewiss.

In der Verbandsgemeinde Südeifel stellt man sich darauf aber schon mal ein. Wie  Bürgermeister Moritz Petry erklärt, hätten inzwischen fast alle Gemeinden über den FNP-Entwurf abgestimmt. Der Plan habe die erforderliche Mehrheit erhalten und werde nun nach der Sommerpause dem dann neu konstituierten Rat samt Abstimmungsergebnis der Gemeinden vorgelegt.

Theoretisch könnte das Werk danach der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden. Petry schließt aber eine erneute Offenlegung des Plans nicht grundsätzlich aus.

Seine Verwaltung werde dazu noch Gespräche mit dem Kreis führen, um danach im Verbandsgemeinderat über das weitere Vorgehen zu beraten, so der Bürgermeister. Letztlich aber sei es schwer zu bewerten, inwieweit der Plan dadurch tatsächlich rechtssicherer werde.

„Wir hatten in den letzten Jahren eine derartige Dynamik bei den Rechtsprechungen zu diesem Thema“, sagt Petry. Da den richtigen Weg zu finden, sei nicht einfach.

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