Rechtssteit um Kinderspielplatz: Stadt und Grundstückseigentümer einigen sich

Bitburg · Ein Vergleich hat den Rechtsstreit um einen Kinderspielplatz in Bitburg beendet. Die Stadt hat sich verpflichtet sich, einzelne Änderungen an den Spielgeräten vorzunehmen. Grund für den Zwist: Der Anwohner hatte enorme Lärmbelästigung durch den angrenzenden Spielplatz befürchtet.

In einem vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geschlossenen Vergleich verpflichtete sich die Stadt Bitburg zu einzelnen Veränderungen an Spielgeräten. Außerdem wird sie regelmäßige Kontrollen durchführen, um eine missbräuchliche Nutzung der Spielgeräte zu verhindern. Dadurch soll der Lärm auf dem Gelände gering gehalten werden.

Hintergrund: Die Stadt Bitburg hatte auf einem rund 6000 Quadratmeter großen naturnahen Grundstück zwischen zwei Baugebieten eine rund 1700 Quadratmeter große Spielfläche für Kinder bis 14 Jahren mit unterschiedlichen Spielbereichen angelegt. Dazu gehört auch Klettergerüste und eine kleine Ballspielfläche. Das Verwaltungsgericht Trier hatte der Klage des Eigentümers eines nahe am Spielplatz gelegenen Hausgrundstücks stattgegeben. Der Kläger hatte kritisiert, dass es sich nach Größe, Ausstattung und Einzugsbereich nicht mehr um einen herkömmlichen, von der Nachbarschaft ohne weiteres zu duldenden Kinderspielplatz handele. Er befürchtete unzumutbaren Lärm.
Der achte Senat des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ließ die Berufungen des Landkreises und der Stadt Bitburg zu und schaute sich das Gelände vor Ort an. Der Vorsitzende wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem Spielplatz nach dem Eindruck des Senats durchaus noch um einen üblichen Spielplatzes handele. Er stand aber zu, dass bei der Gestaltung noch etwas mehr Rücksicht auf den Lärmschutz gelegt werden könne. Daraufhin schlossen die Beteiligten einen Vergleich, in dem sich die Stadt zu einzelnen Veränderungen an Spielgeräten verpflichtete und ihre versprach mithilfe von Kontrollen missbräuchliche Nutzungen des Spielplatzes zu verhindern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort