Rechtsstreit beendet, Spielplatz darf bleiben

Der Rechtsstreit zwischen den Anwohnern des Spielplatzes im Neubaugebiet Schleifmühle sowie dem Eifelkreis und der Stadt Bitburg ist ausgestanden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat einen Vergleich ausgehandelt: Die Stadt soll einige Geräte versetzen und geringfügig ändern. Die kleine Holzstadt darf aber bleiben.

 Die Kinder wird's freuen: Der Spielplatz in Schleifmühle muss nicht abgebaut werden. TV-Foto: Archiv

Die Kinder wird's freuen: Der Spielplatz in Schleifmühle muss nicht abgebaut werden. TV-Foto: Archiv

Bitburg. Der Ärger im Abenteuerparadies hat im Spätsommer 2009 begonnen. Damals war der rund 200 000 Euro teure Spielplatz in Bitburgs Neubaugebiet Schleifmühle gerade eröffnet worden. Heerscharen von Kindern eroberten die Holzstadt, die auf 1700 Quadratmetern mit Burgen, Türmen, Hängebrücken, Kletterwänden, Stegen, Schaukeln, Seilbahn und Bolzplatz zum Austoben einlädt. Und das war das Problem. Denn die Eroberung war keineswegs geräuschlos.

Schon bald klagten Anwohner über eine unzumutbare Lärmbelästigung. Ganze Kindergartengruppen wurden auf der Anlage gesichtet, am Wegesrand parkten Fahrzeuge, die den Kennzeichen nach zu urteilen bei weitem nicht nur aus Bitburg kamen, in Hecken sammelte sich liegen gelassener Müll und selbst abends kehrte keine Ruhe ein, da auch Jugendliche den Spielplatz als Treffpunkt entdeckt hatten. Das alles schilderten die Anwohner bei einem Vorort-Termin am Mittwoch noch mal dem vorsitzenden Richter Jürgen Held vom Oberverwaltungsgericht Koblenz, der mit einem Team die Holzstadt prüfte (der TV berichtete).

Im Kern hatten die Koblenzer Richter zu entscheiden, ob die aufwendig gestaltete Anlage trotz ihrer Größe ein gewöhnlicher Spielplatz ist oder ein Abenteuerplatz für den spezielle Lärmschutzgrenzwerte gelte.

Das Trierer Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2010 den Anwohnern recht gegeben. Dagegen waren Stadt- und Kreisverwaltung vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gegangen. Ergebnis: Stadt, Kreis und Anwohner einigten sich auf einen Vergleich, nachdem das Gericht grundsätzlich festgestellt hat, dass der Spielplatz ein Spielplatz und keine Freizeitanlage ist. Andererseits äußerte das Gericht auch Verständnis für die Anwohner, auf deren Belange Rücksicht genommen werden soll.

Mehr Rücksichtnahme gefordert



Demnach verpflichtet sich die Stadt etwa eine Metallrutsche durch eine leisere Kunststoffrutsche zu ersetzen und den Standort einiger Spielgeräte zu verändern, so dass sie weiter weg von den Anwohnern stehen. Etwas der Geräuschkulisse soll zudem eine Heckenbepflanzung schlucken. Die Stadt muss "durch regelmäßige Kontrollen eine missbräuchliche Nutzung des Spielplatzes unterbinden". Ein Kompromiss, mit dem Stadt und Kreis zufrieden sind.

"Wir sind froh, dass wir eine einvernehmliche Lösung mit den Anwohnern gefunden haben", sagt Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung, die die Baugenehmigung für die Anlage erteilt hatte. Dass die Stadt den Spielplatz nicht wieder abbauen muss, war Hauptanliegen von Bauamtsleiter Heinz Reckinger: "Mit dem Vergleich haben wir ein Ergebnis, mit dem beide Seiten leben können."

Meinung

Viel Fingerspitzengefühl

Der außergewöhnlich schöne Spielplatz in Bitburgs Neubaugebiet Schleifmühle ist ein wahr gewordener Kindertraum. Dass daraus für einige Anwohner eher ein Albtraum wurde, lag vor allem auch daran, dass die Anlage teils für riesige Kindergeburtstage und Gelage von Jugendlichen herhalten musste. Glücklicherweise konnten sich Anwohner, Stadt und Kreis vor dem Oberverwaltungsgericht auf einen Vergleich einigen, der von beiden Seiten Rücksichtnahme fordert. Dabei hätten Stadt und Kreis durchaus Chancen gehabt, ein Urteil in ihrem Sinne zu erstreiten. Denn das Gericht hat ja bestätigt, dass der Spielplatz ein Spielplatz und kein Abenteuerplatz ist. Es zeugt von Fingerspitzengefühl, dass Stadt und Kreis auf ein Urteil verzichtet haben und den Anwohnern die Hand reichen. Offen bleibt, warum das nicht ohne Gerichte möglich war - hatte die Stadt doch längst angeboten, kleine Korrekturen vorzunehmen. d.schommer@volksfreund.de

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