Rechtsstreit: Gewerbeverein will nicht zahlen

Bleialf · Der Rechtsstreit mit dem Künstler Roland Hagen beschäftigt weiterhin den Gewerbeverein Bleialf. Auf der Jahreshauptversammlung hat sich der Vorstand zuversichtlich gezeigt, dass das Landgericht die Forderung in Höhe von rund 23 000 Euro zurückweist. Die Beweisaufnahme ist nun auf den 25. Mai terminiert.

Bleialf. Es ist das bestimmende Thema bei der Jahreshauptversammlung des Gewerbevereins Bleialf: der seit Anfang des Jahres laufende Rechtsstreit mit dem Künstler Roland Hagen aus Buchet. Im Kern gehe es um drei Vorwürfe, die der Künstler Roland Hagen aus Buchet gegen den Gewerbeverein erhebe, sagt Dirk Schnelting, Rechtsanwalt und Kassierer des Vereins: Der Verein hätte ohne Erlaubnis Federzeichnungen sowohl im Internet auf der Seite bleialf.de, auf einer Werbetafel in der Ortsmitte und auf verschiedenen Drucksachen zu Werbezwecken verwendet.
Doch der Vorstand weist die Vorwürfe entschieden zurück. Von Drucksachen, auf denen die Zeichnungen verwendet worden sein sollen, wisse man nichts. Der Internetauftritt bleialf.de gehöre der Ortsgemeinde, und die Werbetafel sei 1994 aufgestellt worden, aber nicht in Auftrag und Verantwortung des Gewerbevereins, sondern die dort vertretenen Gewerbetreibenden hätten jeweils Einzelaufträge mit der Prümer Firma geschlossen, die die Tafel hergestellt hat.
Außerdem, sagt Schnelting, habe sich die Richterin in einer Güteverhandlung Ende Januar dahingehend geäußert, dass der Vorgang mittlerweile möglicherweise verjährt wäre (der TV berichtete). Denn nach aktueller Rechtslage belaufe sich die Frist auf zehn Jahre. Hagen und sein Anwalt gehen hingegen von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus.
Verein fühlt sich gelinkt


Anfang 2011 hatte Hagen eine Spende von 800 Euro an seinen Verein verlangt, um die Sache gütlich zu regeln. "Die Forderung erschien uns sehr zweifelhaft", sagt Schnelting. Für besonderen Ärger habe zudem gesorgt, dass man erfahren habe, dass der Künstler für dieselbe Internetseite bereits von der Gemeinde Geld verlangt und bekommen habe. "Da haben wir uns regelrecht gelinkt gefühlt", sagt Schnelting. Deshalb sei man nicht auf die Forderungen eingegangen. "Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt."
Nicht mit Klage gerechnet


Man habe allerdings nicht damit gerechnet, dass der Künstler wirklich Klage erheben würde. Außerdem habe er keine Chance, die komplette eingeforderte Summe von rund 23 000 Euro plus Zinsen zu bekommen, denn der Verein hafte maximal mit der Summe, die sich zum Zeitpunkt des Urteils in der Kasse befinde - und das wäre deutlich weniger. Keinesfalls, sagt Schnelting, müssten die Mitglieder für die Summe aufkommen. "Diese haften nur mit ihren Beiträgen und sonst mit nichts", sagt Schnelting.
Die rund 20 anwesenden Mitglieder des Gewerbevereins stärken dem Vorstand den Rücken und äußern Unverständnis darüber, warum der Künstler erst jetzt, mehr als 16 Jahre nach dem Aufstellen der Werbetafel, seine Forderung erhebe.
Das Verfahren geht unterdessen vor dem Landgericht Trier weiter. Eine Beweisaufnahme ist nach Auskunft des Landgerichts für den 25. Mai angesetzt. Dann sollen auch Zeugen vernommen werden.

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