Regeln für eine neue Bestattungskultur

Seit Februar haben Prümer die Möglichkeit, ihre verstorbenen Angehörigen in sogenannten Urnen-Stelen zu bestatten. Der Stadtrat hat nun beschlossen, was es dabei alles zu beachten gilt und wie viel ein solches "Grab" kostet.

Prüm. Die einen finden sie elegant, die anderen geschmacklos und wieder andere in erster Linie praktisch: Die drei Urnen-Stelen auf dem Prümer Friedhof spalten die Geister. Die Stadt hat sie aufgestellt, um dem anhaltenden Trend der Feuerbestattung zu begegnen - kaum eine Variante der Bestattung ist günstiger und mit weniger Pflegeaufwand für die Angehörigen verbunden (der TV berichtete). Seit der Stadtratssitzung am Dienstagabend ist nun auch genau geregelt, wie diese Urnen-Stelen genutzt werden sollen und wie viel es kostet, sie als letzte Ruhestätte zu wählen. Der geänderten Friedhofssatzung zufolge wird das Nutzungsrecht für die bislang zehn Urnenkammern auf 20 Jahre verliehen und kostet 954 Euro. "Man kann das Nutzungsrecht danach natürlich verlängern", sagt Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy. Das sei genau wie bei einem Grab. Auch darüber, was mit der Asche nach Ablauf der 20 Jahre geschehe, müsse sich niemand Sorgen machen. Aus den Stelen entfernte Urnen würden gemeinsam in einem anonymen Grab beigesetzt. Für die Beisetzung - das Öffnen und Schließen der Urnenkammern - erhebt die Stadt jeweils Gebühren in Höhe von 100 Euro. In der Regel werden je Kammer die Aschen von zwei Verstorbenen beigesetzt. Wenn die schmückende Außenhülle der Urnen entfernt wird, können auch drei Urnen in einer Kammer Platz finden. Auch wie die Stele auszusehen hat, ist genau festgehalten: Auf den Verschlussplatten dürfen Name, Geburts- und Todesjahr nur in erhabener Schrift aus Bronze angebracht werden. Daneben können auch christliche Symbole oder bronzene Ornamente sowie Bilder der Verstorbenen angebracht werden. Nicht zulässig ist es laut Stadtratsbeschluss hingegen, auf der Stele selbst Kerzen, Blumen oder Spielzeug aufzustellen, denn hierfür ist nur die Fläche davor vorgesehen. Aus der Satzung gestrichen wurde am Dienstag kurzfristig die Bestimmung, dass eine Urnenkammer erst bei Eintritt eines Sterbefalls erworben werden könne. Wer sich seinen Platz auf dem Friedhof sichern möchte, kann dies daher auch jetzt schon tun. Ob dies, wie einige Stadtratsmitglieder befürchten, tatsächlich dazu führen wird, dass die Kammern im Handumdrehen alle vergeben sind, bleibt abzuwarten. Sollte dieser in Weinandys Augen unwahrscheinliche Fall eintreten, gebe es trotz der Platznot auf dem Prümer Friedhof die Möglichkeit, weitere Stelen zu errichten. Extra Stadtrat in Kürze: Weil der bisherige Mitfahrerparkplatz bei Brühlborn/Breitwiesental dem Umbau des Knotenpunkts B 410/B 51 weichen muss, hat der Stadtrat nun dem vom Landesbetrieb Mobilität geplanten Bau eines neuen Mitfahrerparkplatzes zugestimmt. Er soll auf Höhe der Zufahrt zum Gewerbegebiet Prüm-Dausfelderhöhe entstehen und 63 Stellplätze bieten. Der Stadt entstehen hierdurch keine Kosten. Wer in Prüm ein Baugrundstück besitzt, das nicht an das Straßennetz angeschlossen ist, muss selbst für die Kosten der Erschließung aufkommen und einen Privatweg anlegen lassen. Dies hat der Stadtrat einstimmig beschlossen.

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