Regeln fürs Rasenmähen in der Stadt

Bitburg · Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Darauf weist die Stadtverwaltung Bitburg hin.

Besonders laute, motorbetriebene Rasenmäher dürfen von 13 bis 15 Uhr nicht laufen. Für die gewerbliche Nutzung gibt es allerdings keine Einschränkung beim Rasenmähen. Bei Störungen empfiehlt es sich, den Verursacher anzusprechen. red
Wenn das nicht funktioniert, können sich die Betroffenen an das Ordnungsamt im Rathaus unter Telefon 06561/6001-0 oder für den gewerblichen Bereich an die SGD Nord in Koblenz, Telefon 0261/120-0, wenden.

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