Reiche Gemeinden zahlen für ärmere mit

Die Ortsgemeinde Malbergweich klagt vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm, weil sie mehr Geld an den Kreis abgeben muss als die meisten anderen Ortsgemeinden.

 Solidarität ist gefragt: Ortsgemeinden mit starkem Steueraufkommen werden stärker zur Kasse gebeten. TV-Foto: Archiv

Solidarität ist gefragt: Ortsgemeinden mit starkem Steueraufkommen werden stärker zur Kasse gebeten. TV-Foto: Archiv

Malbergweich/Trier. Einem nackten Mann kann man nicht mehr in die Tasche greifen. Das geht unter Umständen doch. Die Ortsgemeinde Malbergweich aus der Verbandsgemeinde Kyllburg verfügt zwar über gute Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer von den beiden großen Werken im Ort - Eifelwerk und Kunstfaserhersteller Christen & Laudron. Doch nach Abzug aller Abgaben an den Kreis, an die Verbandsgemeinde, an das Land Rheinland-Pfalz und an den Bund für den Fonds deutsche Einheit bleibt nicht mehr viel Geld für Investitionen in der Schatulle der Ortsgemeinde übrieg.

Deshalb klagt die Ortsgemeinde Malbergweich vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Malbergweich durch die progressive Kreisumlage (siehe Extra) stärker belastet. "Es geht uns nicht um die Kreisumlage, sondern um die progressive Kreisumlage", sagt Malbergweichs Ortsbürgermeister Heinz Engler.

Gerade hat der Kreistag die Erhöhung der Kreisumlage beschlossen. Um Gemeinden mit weniger Einnahmen durch einen einheitlichen Abgabesatz nicht über Gebühr zu belasten, müssen reichere Ortsgemeinden für die ärmeren Ortsgemeinden mitbezahlen. Hinzu kommt, dass Malbergweich 45 Prozent seiner Einnahmen an die Verbandsgemeinde Kyllburg abgeben muss. Malbergweich ist eine von 13 Ortsgemeinden, die durch das Instrument der progressiven Kreisumlage sogar mehr Geld an den Kreis abgeben müssen als andere Ortsgemeinden.

Der Standardsatz der Kreisumlage für die 235 Ortsgemeinden liegt 2010 im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei 39 Prozent. Bis 2012 wird dieser Satz stufenweise bis auf 43 Prozent erhöht. Das kann dazu führen, dass reiche Ortsgemeinden derart stark mit Abgaben belastet werden, dass für sie kaum etwas übrig bleibt. Die Ortsgemeinde Malbergweich hat nur einen Gewerbesteuerhebesatz von 330 Prozent. Andere Ortsgemeinden liegen dort deutlich höher - bei 350 Prozent - und generieren dadurch mehr Einnahmen.

"Die Klage der Ortsgemeinde Malbergweich wirft viele kommunalverfassungsrechtliche Grundfragen auf", sagt Burkhard Höhlein vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB). Der GStB unterstützt die Ortsgemeinde Malbergweich, eine rechtliche Vertretung für das Verfahren zu finden. Gewinnt die Ortsgemeinde Malbergweich den Prozess gegen den Kreis, dann wäre dies ein Präzedenzfall, der auch weitere Ortsgemeinden betreffen würde. Extra Progressive Kreisumlage: Ortsgemeinden mit starkem Steuereinkommen werden aus solidarischem Grund stärker zur Kasse gebeten als Gemeinden mit landesdurchschnitt lichen oder geringeren Einnahmen. In sechs Stufen à zehn Prozent werden daher Ortsgemeinden stärker belastet, deren Steuereinkommen über dem Landesdurchschnitt liegen. Soll heißen: Der Prozentsatz der progressiven Kreisumlage steigt stufenweise, je höher die Steuereinnahmen einer Orts gemeinde über dem Landesdurchschnitt liegen. (zad)

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