Reiten und Radeln: Im Wald nur auf Wegen

Bitburg · Reiten und Radfahren ist im Stadtwald Bitburg nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt, nicht aber auf Maschinenwegen, Rückeschneisen sowie Fußwegen und -pfaden. Darauf weist die Stadtverwaltung Bitburg hin.


Das Fahren im Wald mit Kraftfahrzeugen aller Art sei für Unbefugte unzulässig und werde mit einem Bußgeld geahndet. Diese gesetzliche Regelung soll im Bitburger Stadtwald die Beeinträchtigung der Natur minimieren, Schäden am Eigentum der Waldbesitzer reduzieren und die Erholungsfunktion des Forstes sicherstellen.red

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