Resolution der Bitburger Stadtrats Bund und Land sind in der Pflicht

Bitburg · Um die Handlungsfähigkeit der Kommune langfristig zu sichern, hat der Bitburger Stadtrat eine Resolution gefasst. Der Kern: Bund und Land müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um eine zunehmend weitere Verschuldung der Kommunen zu vermeiden. Gerade jetzt, wo die Corona-Pandemie auch auf die Haushaltskassen der Städte und Gemeinden drückt.

Der Stadtrat Bitburg fasst Resolution „Kommunale Altschulden auflösen – Finanzlage verbessern“

Die rheinland-pfälzischen Kommunen gehören nach den saarländischen zu den am höchsten verschuldeten Kommunen in ganz Deutschland. Die aktuelle COVID-19-Pandemie wird diese Situation weiter verschlimmern. Die Kommunen sind nicht in der Lage, dieses Problem alleine zu lösen. Deshalb werden die Aussagen von Bundes- und Landesebene begrüßt, noch in dieser Legislatur zu einer Lösung in der Altschuldenfrage zu kommen.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Bitburg einstimmig beschlossen:

1. Der Stadtrat und der Bürgermeister begrüßen, wenn eine Beteiligung des Bundes an der Altschuldenlösung der Kommunen erzielt werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass eine solche Lösung auf der Zustimmung des Bundesrates bedarf, fordern wir die Landesregierung auf, zeitnah Gespräche mit den anderen Bundesländern über die Umsetzung eines nationalen Konsenses zu führen.

2. Der Stadtrat und der Bürgermeister fordern die Landesregierung auf, das angekündigte Konzept vorzulegen, wie eine künftige Neuverschuldung der Kommunen vermieden werden und Liquiditätsschulden übernommen werden können.

3. Der Stadtrat und der Bürgermeister sehen die Landesregierung in der Pflicht, auch eine alleinige Landeslösung vorzubereiten, sollte eine nationale Einigung nicht erzielt werden können.

4. Der Stadtrat und der Bürgermeister begrüßen den Willen von Bund und Land, in diesem Jahr für den Ausfall der Gewerbesteuereinnahmen aufkommen zu wollen. Dieser Ausgleich muss zeitnah erfolgen, sodass die Kommunen frühzeitig für die Haushaltsberatungen planen können.

Begründung:

Durch die COVID-19-Pandemie ist Bewegung in die Debatte zur Auflösung der kommunalen Altschulden gekommen. Es gelten weiterhin die durch die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vorgeschlagene und vom Bundeskabinett am 10. Juli 2019 beschlossenen Grundvoraussetzungen.

Mit der COVID-19-Pandemie haben sich die Ausgaben der kommunalen Ebene elementar erhöht.

Noch elementarer sind jedoch die Einnahmenausfälle aus der Gewerbesteuer und das Wegbrechen von Einnahmen. Es ist aus kommunaler Sicht sehr zu begrüßen, wenn die Städte, Kreise und Gemeinden durch den Bund und das Land für die Ausfälle entschädigt werden.

Gleichlautende Resolutionen haben die Räte zahlreicher Kommunen in ganz Rheinland-Pfalz beschlossen.

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