Justiz Richterin vertagt  Prozess um teuren Nachtclub-Besuch

Bitburg · Die Geschäftsführerin soll Licht in das Dunkel um die  5000 Euro bringen – Die Verhandlung wird Mitte Mai fortgesetzt.

Der Vorschlag von Richterin Claudia Stadler hat fast schon salomonische Qualitäten „Es gibt zu viele Unsicherheiten auf beiden Seiten“, sagt sie im Zivilprozess am Amtsgericht Bitburg, bei dem es um 5000 Euro geht.  Die Summe ist dem Besucher eines Etablissements in Bitburg von seinem Konto „missbräuchlich“ – wie es heißt – im Sommer abgebucht worden. Die Richterin schlägt nun vor, dass in Anbetracht der unklaren Sachlage die GmbH 2500 Euro  an den Kläger zurückzahlt. Auf den Vorschlag will sich der Anwalt der Geschäftsführerin des Nachtlokals aber nicht einlassen. „Das machen wir nicht“, sagt er nach einer kurzen Absprache mit seiner Mandantin. Die Geschäftsführerin selbst kann nicht wirklich zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Wegen einer Steuerprüfung habe sie keinen Zugriff auf das Konto gehabt. Zur internen Abrechnung mit den Damen macht sie auch keine nachvollziehbaren Angaben. Sie kenne den Kunden nicht und wisse nur von den Damen, die alle selbstständig bei ihr arbeiteten, dass der Kunde es „richtig habe krachen lassen“. Er habe Party gemacht, sei mit zwei Damen auf dem Zimmer gewesen, die für ihn getanzt hätten. Zudem habe er Champagner bestellt. Der Piccolo hingegen koste „nur“ 35 Euro, sagt sie. Bei den Getränken mache sie mit den Frauen immer halbe halbe.

 Der Kläger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erscheinen ist, wie sein Anwalt mitteilt, hat die Sache anders dargelegt. Seiner Erinnerung nach habe er einer Dame namens „Florentine“ einen Piccolo zum Preis von 40 Euro spendiert. Diesen Betrag habe er am elektronischen Terminal mit EC-Karte und Pin bezahlt. Später habe er anhand der Kontoauszüge festgestellt, dass an diesem Tag und wenige Tage später bei einem zweiten Besuch jeweils zusätzlich 2000 Euro und weitere 500 Euro abgebucht worden seien.

Der Kläger sei nach einer Kneipentour durch Bitburg sehr spät und alkoholisiert in besagtem Etablissement angekommen. Er habe es gegen Mitternacht wieder verlassen. Könne sich aber nicht genau erinnern, wie sein Anwalt sagt. „Ob die Damen nun freiberufliche Künstlerinnen sind oder nicht, das ist für den Kunden nicht ersichtlich, die GmbH haftet“, sagt der Vertreter des Klägers. Er habe eine genaue Auflistung angefordert, die er aber immer noch nicht erhalten habe, so der Anwalt.  „Was muss man veranstalten, um solche Summen zu verprassen“, will der Jurist noch wissen.

Diese und viele weitere  Fragen werden  nun an diesem Morgen nicht geklärt, und  eine Einigung kommt auch nicht  zustande. Die Richterin gibt  der Beklagten  die Gelegenheit,  bis zum 10. April, klarzulegen, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht wurden. Am Mittwoch, 15. Mai, 11 Uhr, wird dann weiter verhandelt.  Dann muss auch der Kläger persönlich erscheinen.

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