Rückenwind für Nummer neun

Zum ersten Mal hat der Gewerbeverein Arzfeld und Umgebung mit einer Westeifel-Schau (WES) Gewinn gemacht. Das gute Endergebnis von 2006 gibt den Organisatoren Rückenwind für die bevorstehende neunte Auflage vom 1. bis 4. Mai.

Arzfeld. Die Jahreshauptversammlung 2007 des Gewerbevereins Arzfeld und Umgebung verschob sich zwar deutlich ins neue Jahr, wartete dafür aber mit guten Nachrichten auf. 25 Teilnehmer im Haus Mannertal in Üttfeld-Binscheid hörten den Bericht eines zufriedenen Vorsitzenden Herbert Berg: "Bei der Westeifel-Schau 2006 hatten wir mehr Besucher und mehr Aussteller im Außengelände." Hatte der Verein früher teils deftig draufgezahlt, blieb diesmal ein Überschuss von rund 7500 Euro.Aussteller können sich noch anmelden

Den Weihnachtsmarkt 2006 verbuchte Berg hingegen als "totalen Flop". Regen vertrieb die Besucher, so dass der Verein im Nachhinein die Standmieten verringerte. Verlust: 1100 Euro.Unter dem Strich verkündete Kassenführerin Marion Gompelmann für das Jahr 2006 einen Gesamtgewinn von 8500 Euro. Damit verfügte der Verein Ende 2006 über ein Guthaben von 9100 Euro."Wir hoffen, dass unser Aushängeschild WES auch 2008 wieder ein Erfolg wird", sagte Berg. "Wir ziehen an einem Strang und hoffen auf Glück mit dem Wetter."Anmeldungen von Ausstellern für die Schau vom 1. bis 4. Mai sind noch möglich bei Franz-Rolf Hermes, Telefon 06550/92050. Bürgermeister Patrick Schnieder referierte über Ausbaubeiträge für Gemeindestraßen und Gehwege. Welchen Kostenanteil der einzelne Grundstücksbesitzer zahlen muss, hängt zunächst von der Grundstücksfläche ab. Steht dort ein Haus, dann gilt für die ersten beiden Vollgeschosse ein Zuschlag von 30 Prozent. Auch freie, aber grundsätzlich bebaubare Grundstücke sind davon betroffen.Aufschlag für gewerbliche Grundstücke

Noch teurer wird es für Gewerbetreibende. Bei gemischt genutzten Grundstücken muss die Gemeinde nach der Rechtsprechung mindestens zehn Prozent Aufschlag fordern, bei alleiniger gewerblicher Nutzung mindestens 20 Prozent. "Dabei wird unterstellt, dass gewerbliche Grundstücke mehr Ziel- und Quellverkehr verursachen und dadurch die Straße intensiver genutzt wird", erklärte Schnieder.Gewerbe im Sinne des Beitragsrechts sind zum Beispiel auch Verwaltungen, Schwimmbäder, Schulen und Krankenhäuser. Kirchengrundstücke und Bauernhöfe fallen hingegen meist heraus. Ausnahme: Direktvermarkter mit Hofläden. Steuerberater Uwe Hau aus Arzfeld informierte die Mitglieder über die Unternehmenssteuer-Reform.

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