Säugling geschüttelt: 24-Jähriger verurteilt

Trier/Bitburg · Ein 24-jähriger Mann aus Bitburg ist vom Landgericht Trier wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte in der Hauptverhandlung gestanden, seinen fünf Wochen alten Säugling geschüttelt zu haben. Das Kind wurde schwer verletzt und überlebte die Tat nur knapp.

Trier/Bitburg. Der Angeklagte sieht oft nach unten: wenn die Mutter des Kindes aussagt, wenn die Rechtsmedizinerin die Verletzungen seines Sohnes beschreibt, wenn der Staatsanwalt sein Plädoyer hält. Auch kurz nach dem Urteil verharrt er in dieser Position. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier verurteilt ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren - wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Dabei handelt es sich um den Sohn des 24-Jährigen, der zum Zeitpunkt der Tat im Mai fünf Wochen alt war. Der Angeklagte gesteht in der Verhandlung, den Jungen geschüttelt zu haben. "Ich hatte vorher Streit mit meiner Freundin, der Mutter des Kindes. Sie ging aus dem Haus. Danach fing der Junge an zu schreien." Der Angeklagte zögert, spricht leiser. "Ich weiß nicht, wieso. Ich habe ihn gepackt und geschüttelt. Mir war alles egal."
Der Mann spricht mit brüchiger Stimme weiter: Der Kopf des Säuglings sei hin- und hergeflogen. "Ich war sauer", sagt er immer wieder. Der Junge sei dann ruhig geworden, habe aufgehört zu atmen und sei blau angelaufen. Dann erst habe der Angeklagte seine Tat realisiert. "Ich habe ihn in die Wange gezwickt und an den Ohren gezogen - aber er reagierte nicht." Dann habe er eine Herzmassage begonnen, und der Junge habe kurz darauf wieder angefangen zu atmen. Er habe danach die Großmutter des Kindes und den Notarzt verständigt.
Hirnblutung und Rippenbrüche


Dr. Bianca Navarro-Crummenauer vom Institut für Rechtsmedizin in Mainz erläutert vor Gericht die Verletzungen des Säuglings: Der Junge erlitt eine Hirnblutung, zwei gebrochene Rippen sowie mehrere Blutergüsse im Gesicht, am Arm und einer Kniekehle. "Die Rippen bei Säuglingen sind sehr elastisch - es ist eine intensive Kraft nötig, um sie zu brechen", sagt sie.
Der Junge musste am Gehirn operiert werden. "Es besteht kein Zweifel, dass sich das Kind in konkreter Lebensgefahr befand", sagt Navarro-Crummenauer, und fährt fort: "Es war riesiges Glück, dass er nicht gestorben ist." Die Prognose des Jungen sei gut, Folgeschäden seien derzeit noch nicht vorherzusehen. "Sie sind aber durchaus wahrscheinlich", sagt die Medizinerin.
Das Kind lebt derzeit bei einer Pflegefamilie. "Sein Verhältnis zum Sohn war liebevoll", sagt die 20-jährige Mutter des Babys über den Angeklagten. "Er wollte ihn ständig bei sich haben." Sie sei zum Zeitpunkt der Tat mit ihrem Vater einkaufen gewesen. "Als ich nach Hause kam, hatte mein Sohn ganz blaue Lippen." Sie wird still und weint leise.
Staatsanwalt Stephane Parent fordert eine Freiheitsstrafe von vierheinhalb Jahren für den Angeklagten. 15 Jahre sind bei so einer Tat möglich - Verteidiger und Staatsanwalt haben sich vorab auf ein Geständnis und damit eine Strafmilderung verständigt. Die Kammer folgt der Forderung des Staatsanwalts. "Wir haben keine Zweifel am Geständnis", sagt der Vorsitzende Richter Armin Hardt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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