Scheinangriffe auf Dörfer verboten

Nach Einschätzung des deutschen Luftwaffenamts wird es keine weiteren Scheinangriffe amerikanischer Kampfjets auf Dörfer der Region geben. Denn wie das Amt erst jetzt mitteilte, ist es generell verboten, derartige Manöver über Dörfern und Städten zu fliegen.

 Augenzeugen des Scheinangriffs in Nattenheim hatten berichtet, dass sie die Wärme des Abgasstrahls der F-16 spüren konnten. Dieser Scheinangriff wird nach Einschätzung des Luftwaffenamtes jedoch ein Einzelfall bleiben. TV-Fotos: Archiv

Augenzeugen des Scheinangriffs in Nattenheim hatten berichtet, dass sie die Wärme des Abgasstrahls der F-16 spüren konnten. Dieser Scheinangriff wird nach Einschätzung des Luftwaffenamtes jedoch ein Einzelfall bleiben. TV-Fotos: Archiv

Nattenheim. Etwa einen Monat ist es her, dass ein amerikanischer Kampfjet Bewohner des Eifeldorfs Nattenheim mit Scheinangriffen verängstigt hat (der TV berichtete). Fünfmal in Folge war der Jet am 14. Oktober gegen 18.30 Uhr im Sturzflug auf das Dorf zugeflogen, um - so jedenfalls empfanden es die Augenzeugen - knapp über den Dächern den Nachbrenner zu zünden und wieder steil in den Himmel zu schießen.

Bislang war unklar, ob mit derartigen Szenarien auch in Zukunft zu rechnen ist. Denn das in Spangdahlem stationierte 52. US-Jagdgeschwader hat zwar inzwischen eingeräumt, dass es sich bei diesem Manöver tatsächlich um simulierte Angriffe gehandelt hat und auch, dass der Pilot die nach 17 Uhr zulässige Mindestflughöhe von rund 600 Metern deutlich unterschritten hat. Allerdings war nach wie vor bloß von Trainingsflügen die Rede. "Trainingsflüge" von denen nicht nur die Nattenheimer, sondern auch Landrat Roger Graef fürchtete, dass sie sich wiederholen könnten. Wie das deutsche Luftwaffenamt jetzt auf TV-Anfrage mitteilte, ist damit jedoch nicht zu rechnen, weil "Luft-Boden-Übungen im Tiefflug innerhalb von Städten und Ortschaften und über Krankenhäusern verboten sind".

Luftwaffe hat Air Force auf Bestimmungen hingewiesen



Dies sei streng geregelt im Militärischen Flugbetriebshandbuch, das für alle Luftstreitkräfte in Deutschland gleichermaßen gelte. Zwar gehöre es zum alltäglichen Auftrag aller Besatzungen, bestimmte Verfahren, zum Beispiel das "Bombenabwurfverfahren", zu trainieren. Laut Luftwaffenamt geschieht dies allerdings normalerweise auf extra dafür vorgesehenen "Luft-Boden-Schießplätzen" oder mit Hilfe von "Angriffszielen" wie Flugplätzen, Bunkern oder Radar anlagen. Keineswegs jedoch über Siedlungen.

Die Untersuchungen der Vorfälle sind, zumindest von Seiten der Luftwaffe, inzwischen abgeschlossen. Dabei habe man keine Erkenntnisse gewonnen, die über jene bereits in der Presse kommunizierten hinausgingen. Das heißt kurz zusammengefasst: Ein amerikanischer Pilot hat abends im Tiefflug Angriffe auf ein Dorf simuliert und damit anders als zuvor behauptet in mehrfacher Hinsicht gegen deutsche Bestimmungen verstoßen. Die Luftwaffenführung habe die Air Force daraufhin eindringlich "auf die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Luftbetriebshandbuch hingewiesen." Diese wiederum hat den Piloten nach eigenen Angaben vorerst suspendiert.

Wie es um die Untersuchungen auf amerikanischer Seite steht, war gestern nicht zu erfahren. Es werde eine Pressekonferenz zu diesem Thema geben, hieß es vom Öffentlichkeitsbüro der Airbase.

Meinung

Künftig an die Regeln halten!

Der "Fall Nattenheim" scheint nun weitgehend aufgeklärt. Die US-Streitkräfte haben Fehler eingeräumt, sich für die Fehlinformation der Öffentlichkeit entschuldigt und den Piloten suspendiert. Die deutsche Luftwaffe geht davon aus, dass Ähnliches nicht mehr passiert - ganz einfach deshalb, weil es verboten ist. Diese optimistische Annahme basiert allerdings darauf, dass amerikanische Piloten sich künftig an die Regeln halten. Das sollten sie auch dringend tun. Nicht nur, weil sie sonst gegen Gesetzte verstoßen, sondern auch, weil die vergangenen Wochen gezeigt haben, dass die einheimischen Gastgeber nicht bereit sind, sich alles gefallen zu lassen. k.hammermann@volksfreund.de

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