Tipps gegen Schlüssel-Abzocke Ausgesperrt? Was nun?

Prüm/Mainz · Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps gegen unseriöse Schlüsseldienste

Wupp – die Tür fällt zu, der Schlüssel liegt drinnen. Was dann? Acht geben: Denn unseriöse Schlüsseldienste, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt, machen aus dem Malheur eine teure Angelegenheit.

„Wer zum Beispiel im Internet nach Schlüsseldiensten sucht, findet unter den ersten Treffern häufig vermeintlich günstige Angebote ab acht Euro“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. „Gerade hier ist Vorsicht geboten, denn diese Preise sind nur Lock­angebote.“

An Ort und Stelle verlangten die fragwürdigen Dienstleister dann drei- bis vierstellige Beträge und setzten die Kunden unter Druck, damit die den Wucherpreis sofort bar bezahlen. In einigen Fällen, heißt es weiter, „verlangen die Betrüger sogar, gemeinsam zum Geldautomaten zu gehen, wenn nicht genug Bargeld in der Wohnung vorhanden ist“.

Um solchen Tricksrereien Einhalt zu gebieten, haben die Verbraucherzentralen eine repräsentative Umfrage zu den Preisen einer einfachen Tür-Notöffnung gestartet. In Rheinland-Pfalz liegen sie bei den angefragten Firmen zwischen 50 und 100 Euro – am Wochenende zwischen 70 und 250 Euro. Die Umfrage „So viel darf eine Türöffnung kosten“ findet man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Es gibt zahlreiche Tipps, wie dem Betrug vorgebeugt werden kann. Die Verbraucherzentrale rät dazu, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder Familie zu hinterlegen. Außerdem solle man einen seriösen Handwerker suchen, den man im Fall der Fälle kontaktieren könne. Ansprechpartner sei das Schlosserhandwerk.

Zuschläge sind nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erlaubt. Zu bezahlen ist nur, was vereinbart war, daher gilt es, die Rechnung genau zu prüfen. Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Die sei aber nur zu leisten, wenn „eine detaillierte und korrekte Rechnung vorliegt“.

Wer nicht genügend Bargeld zur Verfügung habe, soll auf einer Zahlung per Rechnung bestehen – und vor allem: nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten fahren. Im Zweifel sei die Polizei über den Notruf 110 zu alarmieren.

Eine Karte, auf der man vorsorglich den Namen und die Telefonnummer eines örtlichen Unternehmens eintragen und unter die Fußmatte legen kann, erhält man im Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale im Konvikt Prüm.

Monika Hecken berät dort freitags zwischen 10 und 13 Uhr. An diesem Tag ist sie im Konvikt auch von 10 bis 13 Uhr per Telefon zu erreichen, unter der Durchwahl 06551/965819, oder per E-Mail an die Anschrift pruem@vz-rlp.de

www.verbraucherzentrale-rlp.de

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