Bandendiebstahl? Epische Anklage: Mutmaßliche Schmuckdiebe schweigen vor Bitburger Gericht

BITBURG · Als Mitglieder einer mutmaßlich europaweit agierenden Bande soll ein Pärchen an mehreren Trickdiebstählen beteiligt gewesen sein.

 Verhandelt werden eine Reihe von Fällen. Entsprechend viele Akten liegen vor.

Verhandelt werden eine Reihe von Fällen. Entsprechend viele Akten liegen vor.

Foto: TV/Uwe Hentschel

Nachdem er die ersten Seiten vorgelesen oder vielmehr im Eiltempo runtergerattert hat, macht der Staatsanwalt eine kurze Pause, holt tief Luft und sagt: „Eine epische Anklage“. Ein 30-Jähriger sowie dessen 27-jährige Lebensgefährtin sitzen auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, als Mitglieder einer mutmaßlich europaweit agierenden Bande in unterschiedlicher Besetzung an mehreren Trickdiebstählen beteiligt gewesen zu sein.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bitburg ist in dieser Angelegenheit nicht die einzige. Ermittlungen und Verfahren, die mit der Bande in Zusammenhang stehen, laufen auch in anderen Städten.

In Bitburg müssen sich die beiden für insgesamt sechs Diebstähle verantworten, an denen sie gemeinsam oder zumindest der Mann beteiligt gewesen sein sollen. Betroffen waren dabei Schmuck- und Juweliergeschäfte in Augsburg, Bad Nauheim, Karlsruhe, Ludwigshafen, Leverkusen und nicht zuletzt auch in Bitburg.

Die Masche, die zum Einsatz kam, war dabei immer  ähnlich: Die Täter haben sich als vermeintliche Kunden im Geschäft jeweils eine Reihe an Schmuckstücken zeigen und dann in Schmucksäckchen oder -boxen einpacken lassen. Ausgesucht wurden in der Regel ein paar wenige besonders hochwertigere Produkte und eine größere Auswahl an nicht ganz so teuren Stücken. Die einzeln verpackte Schmuckware kam dann in eine Tüte, die auf Wunsch der vermeintlichen Käufer zugetackert wurde.

Begründet wurde das damit, dass die Tüte ins Gepäck müsse und man dadurch verhindern wolle, dass etwas beim Transport verloren gehen könne. Als es dann jeweils zum Bezahlvorgang kommen sollte, hatte das Paar entweder nicht genug Geld dabei oder aber die Kreditkarte funktionierte nicht. Weshalb dann  angeboten wurde, den nächstgelegenen Geldautomaten aufzusuchen, um umgehend wiederzukommen und den Betrag bar zu bezahlen. Die Tüten blieben jeweils beim Verkäufer, nicht aber die gesamte Ware.

Wie sich im Nachhinein herausstellte, war es den Tätern in jedem der Fälle  gelungen, die Schmucksäcken oder –boxen mit den teuren Schmuckstücken unbemerkt mitgehen zulassen. Schmuck im Wert von rund 60 000 Euro soll dabei gestohlen worden sein, das meiste davon in Bitburg, wo die Täter zwei Armbänder, zwei Ketten und ein paar Ohrringe im Wert von mehr als 15 000 Euro mitgehen ließen.

Weil es in der Verhandlung um sechs Tatvorgänge geht, zu denen entsprechend viele Zeugen geladen werden müssen, wollen die Anwälte wie auch der Staatsanwalt und die Richter eine Verkürzung des Verfahrens. Dafür müssten sich die Angeklagten geständig zeigen.

Was den beiden Angeklagten anscheinend aber erst nach diesem Gespräch wirklich bewusst wird, ist die Tatsache, dass es bei einer Verurteilung trotz Geständnis auf jeden Fall auf Haft- eben und nicht auf Bewährungsstrafen hinauslaufen wird. Für den 30-Jährigen läge das zu erwartende Strafmaß demnach bei zweieinhalb bis drei Jahren. Seine Lebensgefährtin, die auch Mutter eines gemeinsamen und bei einer Pflegefamilie lebenden Babys ist,  hätte mit einer Strafe von zwei bis zweieinhalb Jahren zu rechnen. Die Angeklagten verzichten auf ein Geständnis.

Und so werden am ersten Verhandlungstag in der insgesamt gut sechsstündigen Sitzung die ersten sechs Zeugen vernommen. Es sind Verkäuferinnen und Verkäufer beziehungsweise Geschäftsinhaber, die aus ihrer Sicht die Tatvorgänge schildern. Belastend für die Angeklagten sind auch Filmaufnahmen von Überwachungskameras.

Für den 23. Dezember ist nun der zweite Verhandlungstag angesetzt. Dann sollen drei weitere Zeugen und gegebenenfalls auch noch ein an der Ermittlung beteiligter Polizist angehört werden.

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