Schnäppchen mit bösen Folgen: Amtsgericht Prüm verurteilt Eifelerin wegen Hehlerei nach Kauf eines gestohlenen Sattels
Prüm · Nur 500 Euro bezahlte eine Reiterin aus der Verbandsgemeinde Prüm für einen eigentlich 2600 Euro teuren Sattel. Das Amtsgericht Prüm hat die Frau nun wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Prüm. Das Angebot war gut, der Sattel passte - sowohl Pferd als auch Reiter - warum also lange zögern? Gekauft. Vor zwei Jahren schlug eine heute 23-Jährige aus der Verbandsgemeinde Prüm zu, als ihr in einer Gruppe im sozialen Netzwerk Facebook ein hochwertiger und eigentlich auch hochpreisiger Reitsattel für nur 500 Euro angeboten wurde. Das Schnäppchen entpuppte sich als teure Investition: Vor dem Prümer Amtsgericht musste sich die Frau nun wegen Hehlerei, also dem Handel mit Diebesgut, verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte vom Ursprung des Sattels wusste. Das wiederum bestritt die Beschuldigte entschieden.
Die Aussage: "Ich habe im Internet nach einem neuen Sattel gesucht und auf Facebook das Angebot gefunden. Die Anbieterin kam zu mir in den Stall zum Anprobieren", sagt die Frau. Man sei sich nach kurzer Verhandlung über den Preis einig geworden. Sie habe bar bezahlt. Die Frau sei ihr nicht bekannt gewesen. Beschreiben könne sie die Verkäuferin nicht. Ihr sei auch nicht bewusst gewesen, dass es sich um einen sehr hochwertigen Sattel handelte. "Jetzt weiß ich mittlerweile, dass es etwas Teures ist", sagt sie.
Die Zweifel: Immer wieder fragt Richter Jan Keppel die Angeklagte, ob sie die Verkäuferin wirklich nicht kenne: "Ich habe den Eindruck, dass Sie uns hier etwas unterjubeln wollen." In den Vernehmungen der Polizei habe sie zunächst ja auch anderes ausgesagt. "Sie wollten da zwar auch schon keinen Namen nennen, sagten aber, dass Sie Kontakt mit ihr aufnehmen wollten, taten das aber nicht. Dann hieß es plötzlich, der Sattel sei im Wald gefunden worden. Da stimmt doch was nicht."
Auch dass sie den Wert des Sattels nicht gekannt habe, zweifelt er an. "Sie haben übers Internet beim Hersteller eine Anfrage zu Details des Sattels gestellt - unter Angabe der individuellen, einmalig vergebenen Produktnummer. Der bat, weil der Sattel bei ihm als gestohlen gemeldet wurde, ohne Angabe des Grunds um Rückruf. Sie riefen nicht an. Dabei sollten doch spätestens da alle Alarmglocken angegangen sein."
Die Zeugin: Als einzige Zeugin wurde eine 58-jährige Frau aus Konz geladen, die ein Pferd in einem Trierer Reitbetrieb stehen hat. Im Sommer 2012 wurde dort die Sattelkammer geplündert. Bei dem Diebstahl sei ihr nun wieder aufgetauchter etwa 2600 Euro teurer Sattel geraubt worden. Seit dem Vorfall recherchiere sie. Sie sei sich sicher zu wissen, wer dafür verantwortlich sei, "allein der letzte Beweis fehlt noch".
Unter anderem habe sie herausgefunden, dass die Beschuldigte mit der von ihr verdächtigten Person auf Facebook befreundet war - wohlgemerkt war: "Mittlerweile wurde jede Verbindung gelöscht." Sie hege keinen Groll gegen die 23-Jährige, wolle nur den Namen der Verkäuferin erfahren. Aber ihr Appell fruchtet nicht. Die Angeklagte bleibt dabei: Sie kenne die Frau nicht, habe keinen Kontakt.
Das Urteil: Er sei fest davon überzeugt, dass die 23-Jährige wisse, wer ihr den Sattel verkauft habe, stellt Richter Keppel fest. Sowohl die unterschiedlichen Aussagen bei der Polizei als auch die Aussagen vor Gericht deuteten darauf hin. "Sie konnten wunderbare Angaben zum Geschäft machen", sagt er. Wenn es aber um die Verkäuferin gehe, sei sie bemüht, die Person möglichst nicht zu individualisieren: "Die Größe? Normal. Die Statur? Normal. Sie decken doch jemanden."
Er sei sich sicher, dass die Angeklagte gewusst habe, dass es sich bei dem Sattel um Diebesgut gehandelt habe. Und der Hehler werde nunmal ebenso bestraft wie der Stehlende. Sonst stehle der nämlich weiter, wenn er wisse, dass er die Beute weiter verkaufen könne. "Für Sie war das Ganze ein sehr teures Geschäft. Sie mussten nun Lehrgeld bezahlen. Billig ist eben nicht gleich günstig."
Die Frau wurde der Hehlerei für schuldig befunden und muss eine Strafe von 900 Euro zahlen.