Verhandlung am Schöffengericht Goldmünzen-Betrug in Bitburg – 32 Monate Haft für Angeklagten

Bitburg  · Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten, weil er sich mit einer Betrugsmasche Goldmünzen und Geld angeeignet hat.

 40 Münzen wie diese Krügerrand-Goldmünze hat der Angeklagte bei einer Bitburgerin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen „ abgeholt“. Foto: dpa

40 Münzen wie diese Krügerrand-Goldmünze hat der Angeklagte bei einer Bitburgerin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen „ abgeholt“. Foto: dpa

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Gutgläubigkeit von älteren Menschen ausnutzen, um an ihre Vermögenswerte zu kommen, das ist für Staatsanwalt Holger Schmitt „unterstes Niveau“. Diese Betrugsmasche habe sich leider etabliert.

Der 29-jährige Angeklagte, der sich vor dem Schöffengericht Bitburg nun für gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten muss, war mit dieser Masche erfolgreich. Hatte er sich doch von einer älteren Bitburgerin 40 Goldmünzen aushändigen lassen, um sie angeblich in Sicherheit zu bringen.

Zuvor hatte sich ein Anrufer bei der damals 79-Jährigen gemeldet, sich als Polizist ausgegeben und berichtet, ihr Name sei auf einer Liste aufgetaucht, die bei einer gefassten Diebesbande entdeckt worden sei. Ihre Wertsachen seien nicht sicher und würden von einem Polizisten abgeholt. Und so erschien der 29-Jährige am 22. Januar 2018 bei der älteren Frau und holte die Goldmünzen im Wert von 20 000 Euro ab. Das Päckchen mit den Münzen händigte er dann nach eigener Aussage an einen ihm unbekannten Komplizen in einem Waldstück aus. Später soll er für den „Auftrag“ 2000 Euro bekommen haben. Wie er an den Auftrag kam, dazu später.

Zunächst will Richter Udo May den Angeklagten kennenlernen, der 1990 in Neapel geboren wurde und 1995 mit Eltern und Geschwistern nach Deutschland gekommen war. Der Vater zweier Kinder ist gelernter Pizzabäcker und lebt mit seiner Verlobten und deren Tochter in Dortmund. Und er gibt den Betrug zu: „Ich habe die Sache gemacht, ich bereue es.“ Er wolle bestraft werden. Zur Erklärung für sein Handeln führt er aus, dass er finanzielle Probleme hatte, mittlerweile habe er um die 17 000 Euro Schulden.

Nach dem Tod seines schwerstkranken Vaters habe ihm der Halt gefehlt. Außerdem sei er seit seinem 15. Lebensjahr drogenabhängig. Mit Cannabis habe er angefangen und sei später auf Kokain umgestiegen. Um seine Drogensucht zu finanzieren, sei er auf „schnelles Geld“ aus gewesen. Seine Kollegen hätten das gewusst, ob sie ihn vermittelt hätten, wisse er nicht.

Schließlich sei er angerufen worden: Er solle nach Bitburg fahren, dort was abholen und er solle sagen, dass er im Auftrag des Polizisten Herrn Mayer komme. Die unbekannten Auftraggeber hätten ihm ein Handy zur Verfügung gestellt, er wisse die Namen der Auftraggeber nicht. Das Päckchen habe er dann in einem Waldstück übergeben.

Nach seiner Einlassung wird ein Polizist und die Geschädigte als Zeugin vernommen. Letztere erinnert sich an den Anruf des angeblichen Polizisten. „Er sprach akzentfreies, sauberes Deutsch und hatte eine vertrauenerweckende Stimme“, sagte die Zeugin. Sie habe ihm einfach geglaubt. Heute könne sie ihre Naivität nicht verstehen. Den Angeklagten erkennt sie nicht wieder als den Mann, dem sie die Münzen überlassen hatte. Sie erzählt, dass sie die Krügerrand-Münzen für ihre Enkel angeschafft habe. Der Angeklagte entschuldigt sich: Es tue ihm leid für die Enkel.

In einem ähnlichen Fall hatte er in Böblingen 20 000 Euro ebenfalls von einer älteren Frau an sich gebracht. Diese hatte das Geld von der Sparkasse abgeholt. Ein Anrufer hatte ihr gesagt, es sei Falschgeld und ein Polizist käme es abholen. Vom Amtsgericht Böblingen war er dafür zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Für ein ähnliches Vergehen in Büdingen (Hessen) steht ein Urteil des Amtsgerichts noch aus, wie Richter May aus dem Auszug des Bundeszentralregisters zitiert. Darin finden sich noch weitere Vergehen.

„Es ist ein hoher Schaden entstanden, das sind keine Peanuts“, sagt Staatsanwalt Schmitt. Er fordert zwei Jahre und zehn Monate für den 29-Jährigen. Vor dem Hintergrund seiner Drogenabhängigkeit und seines Geständnisses sieht Pflichtverteidiger Michael Fingas zwei Jahre und sechs Monate für angemessen an. Die Wahlverteidigerin Deborah Spamer bezeichnet den Angeklagten als „Zuarbeiter“, der wegen seiner Drogensucht „nicht Herr seiner Sinne“ war. Zudem hätte ihn die Zeugin nicht identifizieren können, sein Geständnis habe das Verfahren vorangebracht. „Der Angeklagte ist nicht der Spiritus Rector, er ist ein Teil des Räderwerks und muss den Kopf hinhalten“, sagt Richter May. Mit dem Geständnis habe er einen Betrag geleistet, seine Drogenabhängigkeit sei zu berücksichtigen. Zu seinen Lasten spreche das Vorstrafenregister und das enge Zeitfenster der Taten. Das Gericht verhängt eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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